Zunehmende Transparenz bei Salären
Börsenkotierte Unternehmen müssen in Deutschland seit dieser Berichtssaison die Jahresgehälter ihrer Geschäftsleitungsmitglieder individuell und nach Vergütungsbestandteilen differenziert ausweisen. So sieht es das neue Vorstandsoffenlegungs-Gesetz (VorstOG) vor.
Lohnerhöhung zeigt sich moderat
Bei den Salärhöhen gibt es keine Überraschungen: Die durchschnittliche Direktvergütung (Basissalär plus Bonus plus Langzeitvergütung, aber ohne Altersversorgung) des CEO eines DAX-Unternehmens beträgt rund 3,9 Millionen Euro, was im Vergleich zum Vorjahr einem Wachstum von moderaten fünf Prozent entspricht. Einen Vergleichswert für den grössten Schweizer Börsenindex SMI gibt es nicht, wie generell auch nicht für börsenkotierte Unternehmen in der Schweiz.
Noch nicht ganz transparent
In Deutschland kommt erstmals das VorstOG zur Anwendung. Demnach müssen die Unternehmen für die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung individuell Angaben zu Grundlohn, Jahresbonus, Langzeitvergütungen (Long Term Incentives), Altersversorgung und Nebenleistungen machen. Die Praxis zeigt, dass die Firmen umfänglich den neuen gesetzlichen Richtlinien zur Aufschlüsselung von Salären der Unternehmensspitze nachkommen und somit einen wichtigen Beitrag zu einer verbesserten Corporate Governance leisten. Allerdings offenbaren sich in den Jahresabschlüssen noch erhebliche Transparenzlücken, insbesondere bei den Pensionszuwendungen und Langzeitvergütungen. Damit wird eine durchgängige Vergleichbarkeit nach wie vor verhindert.
Bessere gesetzliche Vorgaben
«Unsere Studie belegt, dass die Unternehmen bereit sind, ihren Beitrag zu einer höheren Transparenz in der Vergütung im Verwaltungsrat zu leisten. Allein das neue gesetzliche Regelwerk weist noch zu viele handwerkliche Fehler auf. Die mit dem VorstOG intendierte vollständige Vergleichbarkeit ist damit leider auf der Strecke geblieben», erklärt Michael H. Kramarsch, Managing Director von Towers Perrin HR Services und verantwortlich für die Geschäfte in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Corporate-Governance- und Vergütungsexperte ist daher überzeugt, dass das VorstOG die Diskussion um mehr Transparenz bei der Entlöhnung nicht beendet, sondern neu entfacht hat. «Wir brauchen aber nicht mehr gesetzliche Vorgaben, sondern vor allem bessere!»
Zusammensetzung des Einkommens
In Deutschland setzt sich das Jahreseinkommen für CEO im Allgemeinen aus einer Grundvergütung, einem jährlichen erfolgsabhängigen Bonus, Long-Term-Incentives-Elementen sowie aus Altersversorgungszuwendungen zusammen. Laut Analyse repräsentiert der durchschnittliche Grundlohn eines DAX-Unternehmensleiters rund ein Fünftel der Gesamtvergütung (21%) und damit etwa so viel, wie die langfristigen Leistungsanreize (20%). Der Bonus steht mit 42 Prozent für den mit Abstand grössten Anteil. Altersversorgung samt Nebenleistungen entspricht einem 17-prozentigen Anteil an der durchschnittlichen Entlöhnung. Die Schere der Gesamtgehälter öffnet sich hierbei von 2,2 Millionen Euro bis 13,5 Millionen Euro. Der Bonus als wichtigste Lohngrösse variiert bei den DAX-Chefs zwischen 100’000 und 6,2 Millionen Euro.
Performance-Orientierung etabliert
«Diese Lohnstruktur zeigt, dass sich bei den Chefsalären eine Performance-Orientierung etabliert hat», sagt Michael H. Kramarsch. «Die finanzielle Anerkennung von Leistung und Erfolg ist fest in den Vergütungssystemen der DAX-Unternehmen verankert.» Zugleich ist der Anteil der – zumeist aktienbasierten – Langzeitvergütungen an der Gesamtvergütung in den vergangenen Jahren von 25 Prozent auf jetzt 20 Prozent deutlich gesunken. Damit sind die deutschen Unternehmen weit entfernt von der amerikanischen Vergütungspraxis, wo Long Term Incentives oftmals bis zu drei Viertel, in Einzelfällen sogar bis zu 90 Prozent der CEO-Gesamtbezüge ausmachen und diese in Grössenkategorien von mehreren hundert Millionen US-Dollar katapultieren können.
Situation in der Schweiz
Für mehr Transparenz bei den Bezügen der Führungsinstanzen hat die Schweizer Gesetzgebung jüngst Änderungen des Obligationenrechts (OR) ratifiziert. Seit 1. Januar 2007 sind Unternehmen verpflichtet, zusätzlich Auskünfte wie die individuelle Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und die Vergütung des höchstbezahlten Mitglieds der Geschäftsleitung zu liefern, selbst, wenn dieses nicht im Verwaltungsrat Einsitz hat. Dieser letzte Punkt ist wichtig, da im Allgemeinen auf der Ebene der Geschäftsleitung die höchsten Vergütungen gewährt werden. Zur Offenlegung der Zusammensetzung von Jahresgehältern bestehen in der Schweiz nach wie vor keinerlei gesetzliche Bestimmungen. «Die Schweiz stellt damit bald das Schlusslicht der westlichen Industrienationen hinsichtlich Publizitätsvorschriften von Verwaltungsratsbezügen dar», erklärt Kramarsch und ergänzt: «Wer international üblich vergütet werden will, muss international übliche Transparenzbestimmungen akzeptieren.»
(tm/hs)
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