Was muss beim Hausbau beachtet werden?

Was muss beim Hausbau beachtet werden?

publiziert: Donnerstag, 2. Jun 2022 / 11:43 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 2. Jun 2022 / 15:23 Uhr
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Hausbau✅ Grundstück ✅ Immobilie ✅ Zinsbindung ✅ Tilgungssatz ✅ Eigenkapitalquote ✅ Fremdfinanziertes Bauen ✅

Auch in der Schweiz ist das Thema «Hausbau» präsent. Zwar hat sich die Idee ob des Festhypothekenanstiegs ein bisschen abgekühlt, aber dennoch ist es schon ein interessanter Gedanke, sogenanntes «Wohneigentum» zu besitzen.

Essenzielle Dinge vor Baubeginn

Ganz so einfach ist es freilich nicht, da hierfür einige Grundvoraussetzungen geschaffen werden müssen. Man braucht für ein Haus - logischerweise - ein Grundstück, auf dem sich das Haus ereignen kann und natürlich die Immobilie selbst. Dies bedeutet: Man braucht Geld, man braucht Zeit, man braucht Expertise.
 
Man benötigt vor allem Letzteres: Leute, die wissen, was sie tun, warum es getan werden muss, und wie es rein rechtlich getan wird. Und man benötigt Leute, die sich mit freilich folgenden finanziellen Fachfragen auskennen können - beispielsweise Fachpersonal der Baufi24.

Finanzielle Fachbegriffe

Dort lassen sich etwa die Fragen klären, in welcher Höhe sich Zinsbindung, Tilgungssatz und Eigenkapitalquote befinden sollen. Und schon blinzelt man, als unbefangener Mensch und fragt sich, was dies für Begriffe sein sollten. Also gehen wir sie Schritt für Schritt durch.

Zinsbindung

Wenn jemand auf die Idee kommen sollte, einen Kredit in Anspruch zu nehmen, muss man diesen logischerweise auch abzahlen. Dies bedeutet Tilgung und Zinsen. Bei der Zinsbindung stellt sich die Frage, wie lange man sich an dieses Engagement binden möchte, also wie lange die Zinsen bedient werden sollen.
 
Im generellen sollte man hier eine lange Zinsbindung anstreben - dies macht die Zinsen als solche günstiger.

Tilgung

Dieser Terminus lässt sich am einfachsten mit «Schuldenrückzahlung» übersetzen. Beim Tilgungssatz wird auch der Zinsanteil zurückgezahlt. Hier gilt die Faustregel: Dieser Satz sollte mindestens drei Prozent pro Jahr betragen.

Eigenkapital

Hierunter versteht man im Bilanzwesen all jenes, was der Firma, für die man bilanzierend tätig ist, gehört. Hämmer, Nägel, Maschinen, das Gebäude, aber auch finanzielles, etwa das Kapital, das der Firmengründer einbrachte. In unserem Fall ist das Eigenkapital deutlich einfacher zusammenzufassen: Es handelt sich einfach um das Vermögen, das man hat. Bargeld gehört hier ebenfalls zu, wie auch Aktien, Ersparnisse, die auf Konten zu finden sind, Schenkungen, Erbschaften, andere Wertpapiere, Bausparverträge und natürlich das eigene Grundstück. Idealerweise liegt die Eigenkapitalquote, also das, was man zum Hausbau aus eigenen Mitteln hinzuschiesst zwischen 20 und 30 Prozent.

Fremdfinanziertes Bauen?

Aber natürlich besteht auch eine vollkommen andere Option. Einerseits könnte man natürlich eine komplette Eigenfinanzierung vornehmen. Dies geht allerdings nur bei entsprechend gepolsterten Brieftaschen. Die andere Option, für Personen mit extrem schmalem Geldbeutel und deutlich härteren Nerven geeignet, wäre natürlich eine komplette Fremdfinanzierung. Hier kennen wir die 100-Prozent-Finanzierung, bei der die Bezahlung des Kaufpreises via Kredit läuft, und die 110-Prozent-Fremdfinanzierung, bei der sämtliche anfallenden Kosten über Fremdkapital laufen.

Das Vorwissen und die Probleme

Sollte man sich allerdings für das Eigenkapital entschieden haben, müssen folgende Punkte herausgearbeitet werden:

-   Kenntnisse über das monatliche Nettoeinkommen
-   Kenntnisse bezüglich der finanziellen Belastbarkeit.

Um beides herauszufinden, empfiehlt sich die Schaffung eines Überblicks via Erstellung eines Haushaltsplans. Wenn die Belastbarkeit höher als 40 Prozent liegt, wird vom Projekt «Traumhaus» abgeraten.
 
Eine andere Schwierigkeit, die mit dem Thema Hausbau einhergehen kann: zu hohe Zinsen. In diesem Fall wird ein Gespräch mit dem Bankmitarbeiter notwendig sein. So lässt sich gemeinsam nach einer Lösung suchen.
 

Es existieren unterschiedliche Lösungsansätze.

Da wäre etwa eine sogenannte «Tilgungsaussetzung». Dies bedeutet, dass lediglich der Zins der Rate gezahlt wird. Option zwei wäre der Tilgungssatzwechsel, bei dem die Rate (langfristig gesehen) herabgesetzt wird. Option drei: Die Stundung. Dies bedeutet, dass eine komplette Rate nicht bezahlt werden kann.

Und dann gibt es natürlich noch die vierte Option: den Immobilienverkauf.
 
Freilich sind all dies keine schönen Nachrichten. Wer wird schon gerne beim Kreditgeber vorstellig, um ihm mitzuteilen, dass er nicht zahlen kann. Da wäre natürlich die erste Instinkthandlung, so zu tun, als sei nichts. Dies ist aber keine Option, da sonst die Bank von vorsätzlichem Handeln ausgeht. Dies bedeutet im schlimmsten Fall: Zwangsversteigerung der Immobilie. Der somit erzielte Erlös stellt dann für die Bank den sogenannten «Darlehenssummenteil» dar.
 
Allein: Es gibt weitere Baufinanzierungsmöglichkeiten. Vielleicht sollte man sich daher vor dem Bauen darüber informieren, ob man nicht eventuell für ein staatliches Förderprogramm geeignet wäre.

Fazit

Der Hausbau, egal ob national oder international, ist immer wieder von besonderer Prägnanz. Logisch, immerhin besteht hier die Möglichkeit, sich unabhängig zu machen.

(Sina Baumberger/IFJ)

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