Liberalisierung

Strom für Haushalte wird nicht viel billiger

publiziert: Mittwoch, 8. Okt 2014 / 15:48 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 8. Okt 2014 / 18:42 Uhr
Der Bundesrat hat am Mittwoch den notwendigen Bundesbeschluss für die volle Strommarktöffnung in die Vernehmlassung geschickt. (Symbolbild)
Der Bundesrat hat am Mittwoch den notwendigen Bundesbeschluss für die volle Strommarktöffnung in die Vernehmlassung geschickt. (Symbolbild)

Bern - Der Schweizer Strommarkt soll ab 2018 vollständig liberalisiert sein: Jeder Haushalt, jedes Gewerbe kann ab dann auswählen, bei welchem Stromlieferanten er zu welchem Preis welche Art von Strom beziehen will. Heute haben nur die Grossverbraucher die Wahlfreiheit.

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Die volle Strommarktöffnung ist im geltenden Stromversorgungsgesetz (StromVG) aus dem Jahr 2007 bereits vorgesehen. Als "vertrauensbildende Massnahme" und wegen der politischen Bedeutung sowie der wirtschaftlichen Tragweite hat der Bundesrat beschlossen, zu den Details eine Vernehmlassung durchzuführen. Diese dauert bis zum 22. Januar 2015. Grüne und SP drohen weiter mit dem Referendum.

Mit der vollen Strommarktliberalisierung können sich Endverbraucher ab dem 1. Januar 2018 vom Stromlieferanten ihrer Wahl beliefern lassen. Das funktioniert ähnlich wie bei den Krankenkassen: Die Stromversorgungsunternehmen müssen ihre Tarife für das Folgejahr jeweils im Sommer bekannt geben. Die Endverbraucher können ihren Stromlieferanten auswählen.

Ein Wechsel ist jährlich möglich, jeweils mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die anfallenden Wechselkosten dürfen den Endverbrauchern nicht in Rechnung gestellt werden.

Freie Wahl nicht zwingend

Kundinnen und Kunden, die sich bei ihrem bisherigen lokalen Stromunternehmen wohler und sicherer fühlen, können sich bei diesem für ein Grundversorgungsmodell entscheiden - oder zu ihm zurück wechseln.

Das Modell garantiert "eine sichere, ausreichende, qualitativ gute und nach gesetzlichen Bestimmungen regulierte Versorgung mit Elektrizität", wie es im Bericht zur Vernehmlassung heisst. Bei Kapazitätsengpässen werden die Endverbraucher dieses Modells prioritär behandelt.

Die Preise im Grundversorgungsmodell müssen "angemessen" sein und sich "an Preisen von vergleichbaren Angeboten im Markt" orientieren. Damit sollen die kleinen Stromverbraucher vor der "verbleibenden Marktmacht des Grundversorgers" geschützt werden. Die Tarife werden von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) geprüft und wenn nötig herabgesetzt.

Die Preise auf dem freien Markt werden neu vom Preisüberwacher und bei Bedarf auch von der Wettbewerbskommission überwacht. Gemäss Vernehmlassungsbericht haben sinkende Grosshandelspreise in der EU zu teilweise günstigeren Preisen geführt.

Damit die freie Wahl auch möglich ist, werden die Netzbetreiber verpflichtet, allen Marktteilnehmern den Netzzugang diskriminierungsfrei zu gewähren - zum Bezug oder der Einspeisung von Elektrizität.

Auswirkungen offen

Der Bundesrat erwartet mit der vollen Strommarktöffnung, dass sich die Schweizer Energiepreise dem europäischen Niveau annähern. Die Auswirkungen auf die Haushalte seien jedoch beschränkt.

Bundesrätin Doris Leuthard machte vor den Medien in Bern klar, dass "ein freier Markt nicht zwingend tiefere Preise für alle Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet". Steige die Nachfrage, stiegen auch die Preise. Die Wahlfreiheit für die Stromkunden sei aber für den Wettbewerb förderlich.

"Sie haben eine breitere Produktepalette zur Verfügung", sagte die Energieministerin. Innovative Stromunternehmen könnten ihre Angebote auf die Bedürfnisse der Endverbraucher zuschneiden. Zudem könnten sich die Anbieter Preisunterschiede von bis zu 40 Prozent zwischen der Deutsch- und der Westschweiz nicht mehr leisten.

Die Strommarktliberalisierung löst laut Leuthard auch paradoxe Situationen: So könne heute ein in Berlin lebender Heimweh-Bündner Strom aus seinem Heimatkanton beziehen. Für einen Heimweh-Bündner in Zürich sei dies heute dagegen nicht möglich. Künftig aber schon.

Grüne und SP drohen mit Referendum

Der Bundesbeschluss zur vollen Liberalisierung untersteht dem fakultativen Referendum. Wird dieses nicht ergriffen, steht einer Inkraftsetzung per 2017 nichts im Weg; die Endkunden könnten für 2018 ihren Stromlieferanten bereits wählen.

Die Grünen und die SP halten ihre Referendumsdrohungen gegen die Liberalisierung aufrecht. Die SP verlangt unter anderem einen GAV für Stromfirmen. Die Grünen forderten am Mittwoch, erst müsse die Energiewende her, "dann bieten wir Hand bei der Öffnung des Strommarktes".

"Wir hoffen, dass es gar nicht nötig ist, das Referendum zu ergreifen, sondern dass der Bundesrat das Geschäft zurückstellt, bis die notwendigen Beschlüsse zur Energiewende getroffen wurde", sagte Co-Präsidentin Regula Rytz .

Grüne, SP und Umweltverbände befürchten, dass mit der Strommarktöffnung mit"billigem Atom- und Kohlestrom Ökodumping" betrieben werde, wie die Grünen schreiben. Auch die SP befürchtet, dass mit der Marktöffnung "billiger Dreckstrom aus Uralt-AKWs oder Kohlekraftwerken" die Schweiz überflutet und alternative Energien in einem solchen Markt nicht bestehen werden.

(awe/sda)

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