Zweitwohnungen

Ständerat will Spielraum zu Gunsten des Berggebiets nutzen

publiziert: Donnerstag, 25. Sep 2014 / 11:25 Uhr
Der Ständerat stellt Zweitwohnungen nicht in Frage.
Der Ständerat stellt Zweitwohnungen nicht in Frage.

Bern - Der Ständerat stellt das Zweitwohnungsgesetz nicht grundsätzlich in Frage. Bürgerliche zeigten sich in der Eintretensdebatte gar weitgehend zufrieden mit der Vorlage. Linke und Grüne hingegen stören sich an der grosszügigen Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative.

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Der Genfer Grüne Robert Cramer brachte die Kritik der Gegner am Donnerstag gleich zu Beginn auf den Punkt: «Es gibt einen Verfassungsartikel und 28 Gesetzesartikel, um diesen zu umgehen», sagte er. Ein einigen Punkten entspreche der Entwurf den im März 2012 ausgedrückten Volkswillen in keiner Art und Weise.

«Eigentlich ist das eine Ausnahme-Gesetzgebung», sagte auch Verena Diener (GLP/ZH). Geregelt würden einzig Ausnahmen für Gemeinden, die bereits mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen hätten. Der Bundesrat habe einen gangbaren Weg zwischen dem Verfassungsauftrag und den Anliegen der betroffenen Regionen gefunden. Der Spielraum sei damit ausgeschöpft, weitergehende Ausnahmen seien inakzeptabel.

Handlungsspielraum nutzen

Der Berner Oberländer Werner Luginbühl (BDP) sah dies anders. «Wir haben den anspruchsvollen Auftrag, den Handlungsspielraum zu Gunsten der betroffenen Regionen so weit wie möglich zu nutzen», sagte er. Gleichzeitig müsse aber der Kerngehalt der Initiative umgesetzt werden, sonst drohe in einer Referendumsabstimmung der Absturz.

Der Walliser René Imoberdorf (CSP) argumentierte juristisch, um den weiten Spielraum des Parlaments zu rechtfertigen: Es gelte, die Gleichrangigkeit der verschiedenen Verfassungsbestimmungen zu beachten. Die Eigentumsgarantie, die Wirtschaftsfreiheit und andere Verfassungsrechte stünden auf der gleichen Stufe wie das Zweitwohnungsverbot. Zwischen diesen müsse der Gesetzgeber einen «Wertungsentscheid» vornehmen.

Didier Berberat (SP/NE) erwiderte, dass das Zweitwohnungs-Verbot als spezielle Vorschrift den allgemeinen Verfassungsrechten vorgehe. «Das kann man bedauern, aber die Sache ist eigentlich klar.» Berberat zeigte sich auch unzufrieden damit, dass man sich bei der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative einen weiten Spielraum herausnehmen wolle, während andere Initiativen äusserst strikt umgesetzt würden.

Konsequenzen immer noch unklar

Martin Schmid (FDP/GR) wies auf die grosse Rechtsunsicherheit hin, welche die Initiative gebracht habe. In einigen Graubündner Gemeinden sei die Zahl der Baugesuche aus diesem Grund um 70 Prozent eingebrochen, es würden auch keine Erstwohnungen mehr gebaut. Jedermann warte nun auf das Gesetz, um zu sehen, welche Konsequenzen die Initiative letztlich habe.

Die Bevölkerung habe verhindern wollen, dass gewisse Regionen völlig zugebaut würden, sagte Raphaël Comte (FDP/NE). «Sie wollte nicht den Tod dieser Regionen.» Deren Interessen müsse der Gesetzgeber darum bei der Umsetzung berücksichtigen. Die Vorlage bezeichnete Comte in diesem Sinn als «ausgewogen». Es gebe keinen Grund zur Annahme, dass das Gesetz die Initiative nicht korrekt umsetze.

Für Stefan Engler (CVP/GR) geht es bei der Umsetzung um die Frage, von was die Menschen im alpinen Raum in Zukunft leben sollten. Er verlangte «kreative Lösungen», ohne den Volkswillen zu umgehen. Dabei sei der Bund im Rahmen der Standortförderung gefordert. Gefordert seien aber auch die betroffenen Kantone und Gemeinden. Sie müssten Strategien vorlegen, wie sie mit den neuen Rahmenbedingungen fertig werden wollten.

Umsetzung mit «Augenmass»

Wenn man beachte, dass sich die 20-Prozent-Grenze gemäss Initiativtext nicht nur auf die Anzahl Wohnungen, sondern auch auf die Bruttogeschossfläche einer Gemeinde beziehe, dann habe der Bundesrat «den Spielraum mehr als ausgereizt», sagte Umweltministerin Doris Leuthard.

Der Bundesrat habe damit auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die städtischen Zentren und nicht die betroffenen Bergregionen den Ausschlag gegeben hätten für die Annahme der Initiative. Einer «buchstabengetreuen Umsetzung» erteilte Leuthard daher eine Absage. Gefragt seien «Augenmass» und «gesunder Menschenverstand». Gemacht werden müsse «das, was machbar ist».

Leuthard warnte den Ständerat gleichzeitig davor, die Vorlage des Bundesrates zu verwässern. Werde der Entwurf zu sehr in die eine oder andere Richtung verändert, drohe er in der Referendumsabstimmung zu scheitern. Das könne nicht im Interesse der betroffenen Regionen sein.

 

(jbo/sda)

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