Publinews Die Zukunft des Marketings ist videobasiert. Da sind sich die meisten Experten seit Jahren einig. Doch das reine Wissen um die Bedeutung von Videoformaten ist natürlich noch nicht viel wert. Es muss auch eine Strategie entwickelt und umgesetzt werden. mehr lesen
Beteiligungen erlaubt
Leuthard gibt grünes Licht für Werbe-Allianz
publiziert: Montag, 29. Feb 2016 / 11:45 Uhr / aktualisiert: Montag, 29. Feb 2016 / 15:23 Uhr

Bern - Der Werbe-Allianz von SRG, Swisscom und Ringier steht laut Bundesrätin Doris Leuthard nichts im Weg. Die SRG darf jedoch vorerst keine Werbung anbieten, die auf Zielgruppen zugeschnitten ist. Die aktuelle Konzession deckt dies nicht ab.
Die Werbe-Allianz behindere die privaten Medien in der Schweiz nicht in erheblichem Ausmass, sagte Medienministerin Doris Leuthard am Montag vor den Medien in Bern. Ihr Departement komme daher zusammen mit der Aufsichtsbehörde BAKOM aus medienrechtlicher Optik zum Schluss, dass der freie Wettbewerb spielen sollte.
Im Gegensatz zu den Allianzpartnern Swisscom und Ringier müsse sich die SRG jedoch an die Konzession halten. Auf Zielgruppen zugeschnittene Werbung sei durch die aktuelle Konzession nicht abgedeckt. "Hier betreten wir in einem sehr dynamischen Markt Neuland", sagte Leuthard. Es gebe noch viele offene Fragen.
Konzession läuft 2017 aus
Dazu gehöre etwa, ob regionale Werbung zugelassen sei oder nicht. Das BAKOM werde sich in den nächsten Monaten intensiv mit diesen Fragen beschäftigen. Leuthard erinnerte daran, dass die Konzession für das Radio und Fernsehen im nächsten Jahr ausläuft und die zielgruppenspezifische Werbung dort geregelt werden könnte.
Denkbar sei auch, dass diese Form der Werbung in eine Verordnung einfliessen könnte. Laut BAKOM-Direktor Philipp Metzger wird sich die Aufsichtsbehörde all dieser Fragen annehmen. "Diese Arbeiten dürften einige Monate in Anspruch nehmen", sagte Metzger.
Verbot aufgehoben
Per sofort aufgehoben ist der Entscheid des BAKOM vom 16. Dezember, der der SRG den Marktauftritt im Rahmen des Joint Ventures verboten hat. Mit anderen Worten: die SRG darf sich zwar am Marktauftritt der neuen Werbe-Allianz beteiligen, jedoch keine zielgruppenspezifische Werbung schalten, solange der Bund dies nicht erlaubt.
Den privaten TV-Stationen stehe es dagegen bereits heute frei, diese neue Art von Werbung zu nutzen, betonte die Medienministerin. Um mittelfristig die Werbe-Einnahmen abzusichern, sei es aber wichtig, dass alle konzessionierten TV-Veranstalter inklusive SRG die Vorteile der zielgruppenspezifischen Werbung nutzen könnten.
Sie nehme die Ängste und Befürchtungen der privaten Medienhäuser ernst, sagte Leuthard weiter. Die technologische Entwicklung schreite schnell voran. Die Schweiz könnte im Hinblick auf solch neue Werbeformen eine Pionierrolle einnehmen. In einem dynamischen Umfeld liesse sich die Entwicklung nicht aufhalten.
Verfügung kann angefochten werden
Die Verfügung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die privaten Medienhäuser hatten heftige Kritik am Joint Venture der drei Partner geübt und vom BAKOM Einsicht in die Details des Abkommens verlangt. Das BAKOM lehnt dies ab.
Leuthard betonte einmal mehr, dass es der SRG in jedem Fall verboten bleibt, Werbung im Internet zu schalten. Das BAKOM werde ein waches Auge darauf halten, sagte Metzger. Die privaten Medienhäuser hatten wiederholt die Befürchtung geäussert, die SRG werde das Joint Venture nutzen, um das Online-Werbeverbot zu umgehen.
Allianzpartner erfreut
Die drei Allianzpartner SRG, Swisscom und Ringier begrüssten in einer Stellungnahme den UVEK-Entscheid. Nun seien die Bedingungen erfüllt, damit der neue Vermarkter den Betrieb aufnehmen könne. Der Start ist für das 2. Quartal 2016 geplant. Laut Marc Walder, designierter Verwaltungsratspräsident des Joint Ventures, sind damit die Weichen für eine Medienpolitik gestellt, die den fundamentalen Umwälzungen in der Medienwelt Rechnung trägt.
Leicht enttäuscht von den Verfügungen des BAKOM und des UVEK ist Hanspeter Lebrument, Präsident des Verbandes Schweizer Medien. Das Ziel, einen Marschhalt zu erreichen oder die SRG vom Joint Venture auszuschliessen, sei nicht erreicht worden.
Zwei Dinge stimmen Lebrument dennoch zuversichtlich. So sei es der SRG untersagt, regionale zielgruppenspezifische Werbung zu schalten. "Und bei der 2017 anstehenden Diskussion über den Inhalt der SRG-Konzession werden die Verleger ihre volles Gewicht in die Waagschale werfen", sagte Lebrument weiter.
Leuthard: Verlage haben starke Stellung
Bundesrätin Leuthard erinnerte daran, dass die privaten Verlage nach wie vor eine sehr starke Stellung im Werbemarkt Schweiz haben, den es gegen grosse ausländische Konkurrenten zu verteidigen gelte. Die Werbe-Einnahmen beliefen sich 2014 auf 4,2 Milliarden Franken.
Auf TV-Werbe-Einnahmen entfielen 772 Millionen Franken. Gut die Hälfte davon gehe an die SRG, 10 Prozent an private Schweizer Programmveranstalter und 40 Prozent an private Werbefenster. Die Einnahmen mit Internet-Werbung lägen bei rund 720 Millionen Franken pro Jahr - Tendenz von Jahr zu Jahr steigend.
Im Gegensatz zu den Allianzpartnern Swisscom und Ringier müsse sich die SRG jedoch an die Konzession halten. Auf Zielgruppen zugeschnittene Werbung sei durch die aktuelle Konzession nicht abgedeckt. "Hier betreten wir in einem sehr dynamischen Markt Neuland", sagte Leuthard. Es gebe noch viele offene Fragen.
Konzession läuft 2017 aus
Dazu gehöre etwa, ob regionale Werbung zugelassen sei oder nicht. Das BAKOM werde sich in den nächsten Monaten intensiv mit diesen Fragen beschäftigen. Leuthard erinnerte daran, dass die Konzession für das Radio und Fernsehen im nächsten Jahr ausläuft und die zielgruppenspezifische Werbung dort geregelt werden könnte.
Denkbar sei auch, dass diese Form der Werbung in eine Verordnung einfliessen könnte. Laut BAKOM-Direktor Philipp Metzger wird sich die Aufsichtsbehörde all dieser Fragen annehmen. "Diese Arbeiten dürften einige Monate in Anspruch nehmen", sagte Metzger.
Verbot aufgehoben
Per sofort aufgehoben ist der Entscheid des BAKOM vom 16. Dezember, der der SRG den Marktauftritt im Rahmen des Joint Ventures verboten hat. Mit anderen Worten: die SRG darf sich zwar am Marktauftritt der neuen Werbe-Allianz beteiligen, jedoch keine zielgruppenspezifische Werbung schalten, solange der Bund dies nicht erlaubt.
Den privaten TV-Stationen stehe es dagegen bereits heute frei, diese neue Art von Werbung zu nutzen, betonte die Medienministerin. Um mittelfristig die Werbe-Einnahmen abzusichern, sei es aber wichtig, dass alle konzessionierten TV-Veranstalter inklusive SRG die Vorteile der zielgruppenspezifischen Werbung nutzen könnten.
Sie nehme die Ängste und Befürchtungen der privaten Medienhäuser ernst, sagte Leuthard weiter. Die technologische Entwicklung schreite schnell voran. Die Schweiz könnte im Hinblick auf solch neue Werbeformen eine Pionierrolle einnehmen. In einem dynamischen Umfeld liesse sich die Entwicklung nicht aufhalten.
Verfügung kann angefochten werden
Die Verfügung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die privaten Medienhäuser hatten heftige Kritik am Joint Venture der drei Partner geübt und vom BAKOM Einsicht in die Details des Abkommens verlangt. Das BAKOM lehnt dies ab.
Leuthard betonte einmal mehr, dass es der SRG in jedem Fall verboten bleibt, Werbung im Internet zu schalten. Das BAKOM werde ein waches Auge darauf halten, sagte Metzger. Die privaten Medienhäuser hatten wiederholt die Befürchtung geäussert, die SRG werde das Joint Venture nutzen, um das Online-Werbeverbot zu umgehen.
Allianzpartner erfreut
Die drei Allianzpartner SRG, Swisscom und Ringier begrüssten in einer Stellungnahme den UVEK-Entscheid. Nun seien die Bedingungen erfüllt, damit der neue Vermarkter den Betrieb aufnehmen könne. Der Start ist für das 2. Quartal 2016 geplant. Laut Marc Walder, designierter Verwaltungsratspräsident des Joint Ventures, sind damit die Weichen für eine Medienpolitik gestellt, die den fundamentalen Umwälzungen in der Medienwelt Rechnung trägt.
Leicht enttäuscht von den Verfügungen des BAKOM und des UVEK ist Hanspeter Lebrument, Präsident des Verbandes Schweizer Medien. Das Ziel, einen Marschhalt zu erreichen oder die SRG vom Joint Venture auszuschliessen, sei nicht erreicht worden.
Zwei Dinge stimmen Lebrument dennoch zuversichtlich. So sei es der SRG untersagt, regionale zielgruppenspezifische Werbung zu schalten. "Und bei der 2017 anstehenden Diskussion über den Inhalt der SRG-Konzession werden die Verleger ihre volles Gewicht in die Waagschale werfen", sagte Lebrument weiter.
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Auf TV-Werbe-Einnahmen entfielen 772 Millionen Franken. Gut die Hälfte davon gehe an die SRG, 10 Prozent an private Schweizer Programmveranstalter und 40 Prozent an private Werbefenster. Die Einnahmen mit Internet-Werbung lägen bei rund 720 Millionen Franken pro Jahr - Tendenz von Jahr zu Jahr steigend.
(sda)
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