Absurde Regeln abschaffen

Konsumenten sollen nachts rohe Eier kaufen dürfen

publiziert: Freitag, 28. Jun 2013 / 15:58 Uhr
Die Shops könnten in der Nacht ohne Sonderbewilligung Personal beschäftigen.
Die Shops könnten in der Nacht ohne Sonderbewilligung Personal beschäftigen.

Bern - Die bürgerlichen Parteien sehen die geplante Lockerung des Arbeitsgesetzes für Tankstellenhops nicht als ersten Schritt zu längeren Öffnungszeiten. Es gehe lediglich darum, absurde Regeln abzuschaffen, sagten die Vertreter des Ja-Komitees am Freitag vor den Medien in Bern.

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Die Änderung der Regeln über die Nacht- und Sonntagsarbeit im Arbeitsgesetz würde Tankstellenshops erlauben, künftig rund um die Uhr sämtliche Produkte aus ihrem Sortiment zu verkaufen. Die Shops könnten in der Nacht ohne Sonderbewilligung Personal beschäftigen, wenn das Warenangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist.

Gewerkschaften und kirchliche Organisationen haben dagegen das Referendum ergriffen. Dafür sehe er keinen Grund, sagte Christian Lüscher (FDP/GE), auf dessen Initiative das Parlament die Gesetzesänderung beschlossen hatte.

Die betroffenen Betriebe dürften schon heute nachts Personal beschäftigen, müssten aber einen Teil des Sortiments abdecken. Dass der Staat bestimme, welche Produkte nachts verkauft werden dürften, sei absurd. Es führe dazu, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Wahl hätten zwischen schwammiger Pizza und alten Sandwiches.

Bevormundung der Konsumenten

Das Argument der Gegnerinnen und Gegner, das nächtliche Einkaufen von rohen Eiern oder Bratwürsten entspreche keinem echten Bedürfnis, lässt Lüscher nicht gelten. Das sei, als ob der Staat bestimmen würde, wann ein Bedürfnis für sexuelle Aktivitäten zu bestehen habe.

Alois Gmür (CVP/SZ) sprach von einer Bevormundung, die einer freien Marktwirtschaft unwürdig sei. Solche bürokratischen Überregulierungen schwächten den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Kein Schritt zu längeren Öffnungszeiten

Die Befürchtung, dass bei einem Ja schweizweit 24-Stunden-Shops aus dem Boden schiessen, hält das überparteiliche Ja-Komitee für unbegründet. Betroffen seien nur Shops, die bereits heute durchgehend geöffnet haben dürften.

In urbanen Gebieten und an Autobahnen gebe es ein ausgewiesenes Bedürfnis, sagte Rosmarie Quadranti (BDP/ZH). Schichtarbeitende schätzten die Möglichkeit, ausserhalb der Geschäftszeiten kleinere Einkäufe tätigen zu können. An den meisten anderen Orten würde der notwendige Umsatz nicht erzielt.

Aus Sicht des Ja-Komitees hat die geplante Änderung des Arbeitsgesetzes auch nichts mit den parlamentarischen Vorstössen und Beschlüssen für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten zu tun. Was diese Pläne betreffe, seien sich nicht alle auf dem Podium einig. Bei den Tankstellenshops dagegen schon.

Nachtarbeit als Chance

Dass künftig - wie die Gegner befürchten - mehr Angestellte nachts arbeiten müssten, wollen die Befürworter nicht ausschliessen. Sie gehen zwar nicht davon aus, hätten allerdings nichts dagegen einzuwenden, wie Martin Bäumle (GLP/ZH) sagte.

Roland Büchel (SVP/SG) sieht Nachtarbeit auch als Chance. Es gebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gerne in der Nacht oder sonntags arbeiten möchten, gab er zu bedenken. Er selbst habe dies während seiner Studienzeit getan. Die flexiblen Arbeitsstellen von Tankstellenshops seien gerade für Studierende und Alleinerziehende besonders attraktiv. Die heutige Sortimentsbeschränkung dagegen gefährde Arbeitsstellen.

Das Ja-Komitee steigt mit dem Slogan «Bratwürste legalisieren» in den Abstimmungskampf. Das Plakat zeigt eine erhobene Hand mit einer Bratwurst. Eine grosse Kampagne ist laut Bäumle indes nicht geplant. Den Befürwortern stünden «einige Hunderttausend Franken» von Wirtschaftsverbänden zur Verfügung. Das Stimmvolk entscheidet am 22. September über die Änderung des Arbeitsgesetzes.

(bg/sda)

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Apropos absurde Regelungen
Diese "absurden Regelungen" wurden aber einst auf Druck eben derer eingeführt, die sie jetzt wieder abschaffen möchten.

Alles unklar?

Ein totales Nachtverkaufsverbot musste gelockert werden, um wenigstens ein reduziertes Angebot umsetzen zu dürfen.
Jetzt, nachdem mit dem Angebot das Bedürfnis geschaffen worden ist, fordern dieselben Kräfte eine Abkehr von der Sonderregelung; aber nicht etwa zum ursprünglichen Zustand, sondern zur kompletten Aufhebung des Verbots.

Man argumentiert mit der Skurilität einer Sonderlösung, die man einst selbst herbeigepresst hat.
So pervers sind die Kräfte, die in der Politik mischen.

Hier zu argumentieren, ist der Kampf Don Quijotes. Natürlich hat der Staat grundsätzlich nicht vorzuschreiben, wann seine Bürger Bedürfnisse nach Sex oder rohen Eiern haben (und allenfalls in welcher Reihenfolge).

Die Frage muss auf der arbeitsrechtlichen Seite gestellt werden, nicht auf der marktliberalen. Wo das Arbeitsrecht begründet eine Schranke setzt, muss sich der freie Markt fügen - und damit auch der Konsument, der sich auch tagsüber mit Eiern und Kondomen eindecken kann.
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