
St. Gallen - Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Schuhdesigners Christian Louboutin abgewiesen. Der Franzose wollte die von ihm kreierten Frauenschuhe mit roter Sohle in der Schweiz als Marke eintragen lassen.
Sie würden in der Schweiz als Gemeingut wahrgenommen, schreibt das Gericht weiter. Zudem habe die Vorinstanz aufgezeigt, dass Damenschuhe mit farbigen Sohlen von verschiedenen Herstellern angeboten würden.
Schuhe in anderen Länder unter Markenschutz
Dass die roten Sohlen im EU-Raum und weiteren Ländern wie China, Russland oder Australien Markenschutz geniessen, habe für die Schweiz keine präjudizielle Wirkung, halten die Richter fest.
Bezüglich der Käuferinnen der mehrere Hundert Franken teuren Schuhe gehen die St. Galler Richter übrigens von Frauen «mit einem leicht erhöhtem Modebewusstsein» aus.
Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil B-6219/2013 vom 27.04.2016)
(sda)

- keinschaf aus Wladiwostok 2826
grüezi Wie lasterhaft Mitleid mitunter sein kann, beweisen Sie doch gerade ... Mo, 26.12.16 20:05 - Kassandra aus Frauenfeld 1781
Vom Tode träumt ein negrophiles Schäfchen doch ständig. Wenn tausende Frauen in England ... Mi, 28.09.16 11:58 - HentaiKamen aus Volketswil 1
Kommt wieder Aber leider eine RIESEN Verlust für Leser wie mich die nicht mit dem ... Sa, 13.08.16 01:13 - keinschaf aus Wladiwostok 2826
sogar nach dem Tode hat die Kassandra noch die grösste Schnauze... jaja, diese ... Fr, 12.08.16 16:30 - Kassandra aus Frauenfeld 1781
Wow, wie hat sich die gute Kubra gemausert! Ich danke auch Ihnen ganz persönlich für die vielen harten und ... Mi, 20.07.16 20:25 - Pacino aus Brittnau 731
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Danke für die gelebte Pressefreiheit. Damit mein ich durchaus auch den ... Di, 28.06.16 16:09

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