Flankierende Massnahmen werden vorerst nicht verschärft
Bern - Der Bundesrat legt seine Pläne zur Verschärfung der flankierenden Massnahmen vorerst auf Eis. Das hat er aufgrund der Kritik in der Vernehmlassung am Mittwoch beschlossen.
Mit den übrigen geplanten Verschärfungen der flankierenden Massnahmen will der Bundesrat jedoch zuwarten. Der Marschhalt hatte sich angekündigt: Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hätten sich kritisch zur Vorlage geäussert, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Zuerst MEI umsetzen
Insbesondere wurde in Zweifel gezogen, ob die flankierenden Massnahmen verschärft werden sollen, während die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt wird. Der Bundesrat hat daher beschlossen, allfällige Anpassungen erst im Rahmen eines neuen Zulassungssystems zu prüfen.
Dabei soll auch wieder über Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen nachgedacht werden. Der Bundesrat hatte in der Vernehmlassung vorgeschlagen, dass die Allgemeinverbindlichkeit auch ohne Arbeitgeberquorum um bis zu drei Jahre verlängert werden kann.
Der Bundesrat stützte sich dabei auf Empfehlungen einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von SECO-Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch. Das Gremium war im Juni 2013 von Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann und Justizministerin Simonetta Sommaruga eingesetzt worden.
Gesamtarbeitsverträge als Knacknuss
Auslöser waren die bevorstehenden Abstimmungen über Zuwanderungs- und Ecopop-Initiative und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Die in der Arbeitsgruppe vertretenen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie die Gewerkschaften gelangten allerdings erst nach Annahme der SVP-Initiative zu einer Einigung.
Als Knacknuss hatten sich vor allem die Gesamtarbeitsverträge erwiesen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene befristete Verlängerung stellte einen Kompromiss zwischen den Forderungen der Gewerkschaften und jenen der Arbeitgeber dar.
Nun doch ein Marschhalt
Die flankierenden Massnahmen sind parallel zur Personenfreizügigkeit 2004 in Kraft getreten. Sie sollen verhindern, dass die Löhne trotz Wegfall der vorgängigen Kontrolle von Lohn- und Arbeitsbedingungen unter Druck geraten. Nach Ansicht des Bundesrats ist dies weitgehend gelungen.
Wegen der Zuwanderungsinitiative hat sich die Ausgangslage nun aber völlig verändert. Eine der Grundlagen der flankierenden Massnahmen ist nämlich das Entsendegesetz. Dieses würde mit dem Ende der Personenfreizügigkeit automatisch ausser Kraft treten. Trotzdem hatte der Bundesrat einen Marschhalt bei den Arbeiten an den flankierenden Massnahmen bisher abgelehnt.
(bg/sda)
- keinschaf aus Wladiwostok 2826
grüezi Wie lasterhaft Mitleid mitunter sein kann, beweisen Sie doch gerade ... Mo, 26.12.16 20:05 - Kassandra aus Frauenfeld 1781
Vom Tode träumt ein negrophiles Schäfchen doch ständig. Wenn tausende Frauen in England ... Mi, 28.09.16 11:58 - HentaiKamen aus Volketswil 1
Kommt wieder Aber leider eine RIESEN Verlust für Leser wie mich die nicht mit dem ... Sa, 13.08.16 01:13 - keinschaf aus Wladiwostok 2826
sogar nach dem Tode hat die Kassandra noch die grösste Schnauze... jaja, diese ... Fr, 12.08.16 16:30 - Kassandra aus Frauenfeld 1781
Wow, wie hat sich die gute Kubra gemausert! Ich danke auch Ihnen ganz persönlich für die vielen harten und ... Mi, 20.07.16 20:25 - Pacino aus Brittnau 731
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Und jetzt? Ist noch online...? Liebes news-Team, schade ist die Situation so, dass etwas aufhören ... Di, 28.06.16 22:43 - kubra aus Berlin 3232
Danke für die gelebte Pressefreiheit. Damit mein ich durchaus auch den ... Di, 28.06.16 16:09
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