Aufsicht über den Nachrichtendienst beschäftigt Ständerat

Bern - Auch der Schweizer Nachrichtendienst soll künftig Telefone abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen dürfen. Der Nationalrat hat bereits zugestimmt. Am Donnerstag entscheidet der Ständerat.
Eine neue, unabhängige Aufsichtsinstanz soll prüfen, ob der Nachrichtendienst rechtmässig, zweckmässig und wirksam handelt. Die bestehende Kontrollinstanz für die Funkaufklärung soll ausserdem künftig auch die Kabelaufklärung kontrollieren.
Nach dem neuen Gesetz wäre es dem Nachrichtendienst nämlich erlaubt, grenzüberschreitende Signale aus Internetkabeln zu erfassen. Damit könnte ins Visier des Nachrichtendienstes geraten, wer bestimmte Begriffe googelt oder in E-Mails erwähnt.
Nationalrat sagte Nein
Mit den Vorschlägen erfüllt die Ständeratskommission Forderungen von linker Seite, die im Nationalrat abgelehnt worden waren. Für jene, die präventive Überwachung grundsätzlich ablehnen, würde eine stärkere Aufsicht allerdings wenig ändern.
Aus Sicht der Digitalen Gesellschaft handelt es sich lediglich um kosmetische Massnahmen. Gemeinsam mit Amnesty International und der Stiftung für Konsumentenschutz ruft sie das Parlament dazu auf, die Kabelaufklärung generell abzulehnen. Die Organisationen sehen darin einen unverhältnismässigen Eingriff in die Grundrechte.
Richter müsste zustimmen
Der Ständerat muss auch entscheiden, für welche Massnahmen der Nachrichtendienst eine richterliche Erlaubnis einholen müsste. Nach dem Vorschlag des Bundesrates wären Massnahmen wie das Verwanzen von Privaträumen oder das Eindringen in Computer genehmigungspflichtig. Zustimmen müssten jeweils der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts und der Verteidigungsminister.
Umstritten ist, ob dasselbe für bestimmte Bild- und Tonaufnahmen gelten soll - und zwar für Aufnahmen von Vorgängen und Einrichtungen, die der geschützten Privatsphäre zuzurechnen sind.
Datenweitergabe präzisiert
Weiter will die Ständeratskommission klarer regeln, wann Erkenntnisse an andere Behörden weitergegeben werden. Der Nachrichtendienst soll Erkenntnisse unaufgefordert den Strafverfolgungsbehörden weiterleiten, wenn diese zur Verhinderung schwerer Straftaten dienen. Nach dem Vorschlag des Bundesrates wäre dies nur für Erkenntnisse vorgeschrieben, welche die Strafverfolgungsbehörden «benötigen».
Die Änderung soll verhindern, dass der Nachrichtendienst die Strafverfolgungsbehörden in einem Bedrohungsfall nicht informiert, weil er mehr über die Hintermänner erfahren möchte. Für die Weitergabe von Personendaten an ausländische Behörden hat die Kommission die Vorgaben ebenfalls präzisiert.
Schutz des Finanzplatzes
Dass der Bundesrat mit dem neuen Gesetz extremistische und terroristische Organisationen und Gruppierungen verbieten könnte, ohne auf Notrecht zurückzugreifen, begrüsst die Kommission. Anders als der Nationalrat möchte sie aber zulassen, dass ein Organisationsverbot rechtlich angefochten werden kann.
Umstritten ist ferner, in welchen Fällen der Bundesrat den Nachrichtendienst mit Tätigkeiten beauftragen darf, die über den eigentlichen Staatsschutzauftrag hinausgehen, beispielsweise zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzplatzes. Der Nationalrat hat dem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt, wonach das in «besonderen Lagen» erlaubt sein soll.
Die Ständeratskommission will diesen Begriff im Gesetz nicht verwenden. Sie schlägt vor, die Voraussetzungen enger zu umschreiben und als «Wahrung wichtiger Landesinteressen» zu bezeichnen. Der Ausdruck «besondere Lagen» war schon im Nationalrat auf Kritik gestossen. Die Gegner sehen darin eine Generalklausel, die fast alles ermöglicht.
(nir/sda)

- keinschaf aus Wladiwostok 2826
grüezi Wie lasterhaft Mitleid mitunter sein kann, beweisen Sie doch gerade ... Mo, 26.12.16 20:05 - Kassandra aus Frauenfeld 1781
Vom Tode träumt ein negrophiles Schäfchen doch ständig. Wenn tausende Frauen in England ... Mi, 28.09.16 11:58 - HentaiKamen aus Volketswil 1
Kommt wieder Aber leider eine RIESEN Verlust für Leser wie mich die nicht mit dem ... Sa, 13.08.16 01:13 - keinschaf aus Wladiwostok 2826
sogar nach dem Tode hat die Kassandra noch die grösste Schnauze... jaja, diese ... Fr, 12.08.16 16:30 - Kassandra aus Frauenfeld 1781
Wow, wie hat sich die gute Kubra gemausert! Ich danke auch Ihnen ganz persönlich für die vielen harten und ... Mi, 20.07.16 20:25 - Pacino aus Brittnau 731
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Und jetzt? Ist noch online...? Liebes news-Team, schade ist die Situation so, dass etwas aufhören ... Di, 28.06.16 22:43 - kubra aus Berlin 3232
Danke für die gelebte Pressefreiheit. Damit mein ich durchaus auch den ... Di, 28.06.16 16:09

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