Arbeitszeiterfassung nicht mehr nötig

Bern - Der Bundesrat lockert die Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung. Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von über 120'000 Franken, die ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber bestimmen können, müssen künftig ihre Arbeitsstunden nicht mehr erfassen.
Eine Lockerung sieht der Bundesrat auch für weniger gut verdienende Angestellte vor: Wer seine Arbeitszeiten zu einem grossen Teil selber bestimmen kann, muss künftig nur noch die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren.
Einzig bei Sonntags- und Nachtarbeit muss auch weiterhin Arbeitsbeginn und -ende festgehalten werden. Für diese vereinfachte Arbeitszeiterfassung braucht es keinen GAV, sondern nur eine kollektive Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung.
Reaktion auf veränderte Arbeitsbedingungen
Die Arbeitswelt habe sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert, begründet der Bundesrat die Lockerung der Vorschriften. Ein Grossteil der beruflichen Tätigkeiten zeichne sich heute durch örtliche und zeitliche Flexibilität aus. Diese Entwicklung führe dazu, dass das Arbeitsgesetz mit der realen Arbeitswelt nicht mehr übereinstimme.
Die nun präsentierte Lösung entspreche dem Bedürfnis nach mehr Flexibilität bei der Erfassung der Arbeitszeit und nach weniger Bürokratie. Gleichzeitig werde sichergestellt, dass die arbeitsgesetzlichen Vorgaben überprüfbar blieben und der Gesundheitsschutz nicht eingeschränkt werde.
Heute sind einzig Topmanager von der obligatorischen Arbeitszeiterfassung ausgenommen. Für Kaderleute mit Weisungsrecht und vollamtliche Projektleiter gilt seit dem 1. Januar 2014 eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung. Für alle übrigen Angestellten muss die Arbeitszeit derzeit lückenlos dokumentiert werden.
Langjähriger Konflikt
Die Revision des Arbeitsgesetz-Verordnung tritt bereits auf Anfang nächstes Jahr in Kraft. Die neue Regelung beruht auf einem Kompromiss zwischen den Sozialpartnern. Diesem hatten die Spitzen der Arbeitgeber und Gewerkschaften unter Vermittlung des WBF im Frühling zugestimmt.
Der Konflikt um die Arbeitszeiterfassung schwelte bereits seit Jahren. Im Juli 2013 begrub das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einen Lockerungsvorschlag für Arbeitnehmende mit einem Lohn von über 175'000 Franken.
Die Positionen der Sozialpartner lagen damals zu weit auseinander: Die Wirtschaft wünschte auch bei tieferen Lohnklassen mehr Flexibilität, die Gewerkschaften sahen den Arbeitnehmerschutz ausgehöhlt.
(sda)
Die KMU's müssen sich an die Gesetze halten, vor den grossen hat auch die SECO angst.
Die SECO gehört abgeschafft!
Ich habe in einer Grossbäckerei gearbeitet, da hat sich der Kantonschemiker angemeldet, weil zu viele Arbeitsplätze auf dem Spiel standen. Ob dem immer noch so ist, weiss ich nicht!
In eine Kleinbäckerei kam und kommt der Kantonschemiker immer ohne Voranmeldung.
So sollte es sein!

- keinschaf aus Wladiwostok 2826
grüezi Wie lasterhaft Mitleid mitunter sein kann, beweisen Sie doch gerade ... Mo, 26.12.16 20:05 - Kassandra aus Frauenfeld 1781
Vom Tode träumt ein negrophiles Schäfchen doch ständig. Wenn tausende Frauen in England ... Mi, 28.09.16 11:58 - HentaiKamen aus Volketswil 1
Kommt wieder Aber leider eine RIESEN Verlust für Leser wie mich die nicht mit dem ... Sa, 13.08.16 01:13 - keinschaf aus Wladiwostok 2826
sogar nach dem Tode hat die Kassandra noch die grösste Schnauze... jaja, diese ... Fr, 12.08.16 16:30 - Kassandra aus Frauenfeld 1781
Wow, wie hat sich die gute Kubra gemausert! Ich danke auch Ihnen ganz persönlich für die vielen harten und ... Mi, 20.07.16 20:25 - Pacino aus Brittnau 731
Übrigens, wusstet ihr schon . . . . . . dass die Foren von AZ (Wanner), 20min. und Schweizer Fernsehen ... Mi, 29.06.16 15:20 - PMPMPM aus Wilen SZ 235
Und jetzt? Ist noch online...? Liebes news-Team, schade ist die Situation so, dass etwas aufhören ... Di, 28.06.16 22:43 - kubra aus Berlin 3232
Danke für die gelebte Pressefreiheit. Damit mein ich durchaus auch den ... Di, 28.06.16 16:09

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