Amtshilfeabkommen mit USA wird angewendet

publiziert: Mittwoch, 31. Mrz 2010 / 16:23 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 31. Mrz 2010 / 18:07 Uhr

Bern - Das Amtshilfeabkommen mit den USA im Fall UBS wird vorläufig angewendet. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Änderungsprotokoll genehmigt. Gleichentags ist das Protokoll in Washington unterzeichnet worden.

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Damit könne die Schweiz ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einhalten, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement in einer Mitteilung.

Das Änderungsprotokoll macht aus dem Abkommen einen Staatsvertrag und regelt die vorläufige Anwendung. Dies ermöglicht es der Steuerverwaltung, bereits jetzt zu entscheiden, ob in den fraglichen Fällen Amtshilfe geleistet werden soll oder nicht. Der Bundesrat habe nicht auf Notrecht im Sinne der Verfassung zurückgegriffen, sagte EJPD-Sprecher Folco Galli.

Amtshilfe bei «schwerer Steuerhinterziehung»

Gemäss dem Abkommen mit den USA soll nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei schwerer Steuerhinterziehung Amtshilfe geleistet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Januar jedoch entschieden, dass das Abkommen als Rechtsgrundlage für die Amtshilfe bei Steuerhinterziehung nicht genügt. Deshalb wird der Bundesrat das Abkommen dem Parlament zur Genehmigung vorlegen.

Mit dem Entscheid zur vorläufigen Anwendung widersetzt sich der Bundesrat den Empfehlungen von Kommissionen des National- und Ständerates. Sie hatten dem Bundesrat empfohlen, das Abkommen bis zur eventuellen Genehmigung durchs Parlament nicht anzuwenden. Die Empfehlungen waren aber für den Bundesrat nicht bindend.

EJPD: Keine Auslieferung von UBS-Daten

Die vorläufige Anwendung des revidierten Amtshilfeabkommens nehme den Entscheid des Parlaments nicht vorweg, schreibt das Bundesamt für Justiz (EJPD). Sie gewährleiste vielmehr, dass dem Parlament ein Abkommen unterbreitet wird, das nach dessen Genehmigung auch tatsächlich umgesetzt werden kann.

Der Bundesrat wird im April dem Parlament die Botschaft zur Genehmigung des revidierten Amtshilfeabkommens unterbreiten. Um das Parlament in seiner Entscheidung nicht zu tangieren, hat der Bundesrat die Steuerverwaltung angewiesen, keine Kundendaten vor der parlamentarischen Genehmigung des UBS-Abkommens an die USA zu übermitteln.

Davon ausgenommen sind jene Fälle, in denen die betroffene Person ausdrücklich der Übermittlung ihrer Daten zugestimmt hat oder sich im Offenlegungsprogramm der US-Steuerbehörde IRS selber angezeigt hat, schreibt das EJPD weiter.

(ht/sda)

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Messerscharf
erkannt anMagnus
;-)
Das Gute an der Sache ist aber.
dass hier ohne das Volk nichts geht.
Da reden wir dann schon noch ein gewichtiges Wörtchen mit, bevor ein von Volk angenommenes Gesetz gekippt wird. Ich habe ebenfalls nichts zu verbergen, könnte ich auch gar nicht, die Tricks der Hochfinanz sind mir völlig unbekannt.
Es ist aber (die gesamte Bankengesetzgebung), abgesehen vom Befinden, auch ökonomisch nicht mehr wichtig, denn an den eigenen Bürgern verdient der Staat in jedem Fall. Es steht ja jedem frei, entweder 35% Verrechnungssteuer zurück zu fordern oder es sein zu lassen.
Der Staat bekommt so oder so seinen Teil.
Das Bankgeheimnis bringt und nur etwas vom fremden, ausländischen Kapital! So ungefähr und wenn es ganz hochkommt im Monat pro Bürger 1,5 bis maximal 2,5 Franken! Das können Sie selbst nachrechnen, denn alle Zahlen finden Sie im Internet.
Das ganze riesige Theater ist eine politische Farce, so ähnlich wie die Schweinegrippe. daraus kann man so richtig schön Kapital (Stimmenfang der bei Unbedarften oder Impfstoffumsatz, Geld stinkt nicht und wichtig ist die Partei) schlagen.
Sorry, die Welt ist nun mal zum Verzweifeln, aber wir haben ja alles im Griff, denken wir!
Wehret den Anfängen
Kein Problem, das habe ich auch nicht so verstanden. Solange es nur die amerikanischen Steuerhinterzieher/-betrüger betrifft, so kann man dies so ruhen lassen. Die Steuervögte in der Schweiz haben aber schon ihre Begehrlichkeiten angemeldet und wollen gleiche Rechte wie ausländische Steuerbehörden einfordern. Dies hat C. Wanner, seines Zeichens FDP-Finanzvorsteher des Kantons SO und Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, am Fernsehen deutlich gesagt. Über Guido Westerwelle wird viel gespottet, aber er hat meines Erachtens zu diesem Thema eine vernünftige Ansicht: http://www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/Haushalt-Politik-Regier.... Ich persönlich habe nichts zu verbergen, aber ich wehre mich dagegen, dass jeder Steuerbeamte ohne Grund meine Kontostände abfragen könnte. Den gläsernen Bürger will ich nicht.
Oh, das muss ich jetzt aber richtigstellen
Lieber BigBrother, mit dem Dummerchen sind wirklich nicht Sie gemeint! Das könnte man ja wirklich so verstehen. Mein Fehler.
Wenn ich das alles richtig verstehe,
dann geben unsere Banken jetzt auf Antrag und begründeten Verdacht auf Steuerbetrug und schwerer Steuerhinterziehung (Das Wort klingt schon ziemlich mies und kriminell, und wer wiegt denn die Hinterziehungen und ab wie viel Kilo/Tonnen oder so ist eine Hinterziehung schwer? Schöne Angriffsfläche für's Dummerchen) den USA Kundendaten von US-Bürger heraus.
Das Bankgeheimnis für Schweizer Bürger ist davon nicht betroffen.
Wenn es weiter nichts ist, dann kann ich sehr gut damit leben. Genau das habe ich bereits am Beginn des Konfliktes gefordert, wurde dafür aber ganz schwer niedergemacht.
Was gehen mich betrügerische Amis an?
Oder verstehe ich das Ganze etwa gründlich falsch?
Wenn schon, ich meine, BigBrother, unsere 'sieben Oberturner' ...
... sind ganz einfach, bei etlichen Vorfällen in letzter Zeit, gar nicht in der Lage angemessen richtig zu reagieren! Ich hatte und habe immer mehr das Gefühl, dass die Meinungsbildung in der Verwaltung UND auch im BR fast "ghettohaft" oder wie aus dem Klaskäfig heraus gebildet wird. Deshalb auch die Fehleinschätzungen bei etlichen Abstimmungen und auch Wahlgängen !

Wie soll da denn eine Regierung richtig reagieren, z.B. im Libyen-Fall, wenn offensichtlich keine/r der so gigantisch teuren, hoch angesehenen Spitzenbeamten in der Lage zu sein scheint, die schwierigen, anfallenden Probleme rechtzeitig, richtig und mit den besten Mitteln anzugehen!

Die Abstimmung zur Minarett-Initiative ist ein zweites Beispiel dazu! Das dritte Beispiel war dann die Abstimmung zur Senkung des Umwandlungssatzes für die Rentenberechnung!

Für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln - Umwandlungssatz? Dies ist heute noch vielen Leuten kein Begriff. Schon gar nicht mathematisch verständlich, weil es auch viele Menschen gibt, die damit nicht viel anfangen können!

Die Rechnung der Bürgerlichen ging zum Glück nicht auf. Das Stimmvolk hat sicher oft gefühlsmässig entschieden. Die argumentativen Lügen der Bürgerlichen wurden als solche erkannt!

Alle, der BR und das Parlament haben sicht grundsätzlich geirrt! Diese BR und SR und NR sind meilenweit vom Bürger entfernt und haben nun wirklich den Kontakt zum so genannten Volk verloren!

Es werden bald wieder Wahlen sein!

Im Kanton Bern lief es im grossen Ganzen recht gut! Die FDP ist mal kalt gestellt - trotzdem haben die Bürgerlichen im kantonalen Parlament immer noch die Mehrheit! Im Regierungsrat jedoch regiert links-grün!

Es wird interessant werden die nächsten Jahre ... Mal sehen! Es sieht trotzdem nicht so schlecht aus, meine ich.
Dilettanten im Bundeshaus
Auszug aus der Erklärung dieses juristischen Kniffs: "Sprecher Galli betont, dass der Bundesrat nicht auf Notrecht im Sinne der Verfassung zurückgegriffen habe. Doch auch gestützt auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz kann der Bundesrat unter hier gegebenen besonderen Voraussetzungen bei besonderer Dringlichkeit und zur Wahrung wichtiger Landesinteressen einen Staatsvertrag vorläufig anwenden." Mit andern Worten wendet der Bundesrat nun Dringlichkeitsrecht an, um den Mist auszubügeln, den er sich selbst eingebrockt hat. Unsere 7 Oberturner bleiben Dilettanten und versuchen mit allen Mitteln, der Sache einen professionellen Anstrich zu geben.
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