Zweitwohnungsgesetz tritt Anfang 2016 in Kraft
Bern - Das im März vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über Zweitwohnungen tritt am 1. Januar 2016 in Kraft - fast vier Jahre nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative. Es regelt, wo und unter welchen Bedingungen noch neue Ferienwohnungen gebaut werden dürfen.
Für 440 Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil aktuell über zwanzig Prozent liegt, gilt grundsätzlich ein Bauverbot für Zweitwohnungen. Die meisten liegen in den Kantonen Wallis, Graubünden, Tessin, Bern und Waadt.
Nun hiess der Bundesrat an seiner Sitzung vom Freitag ein dauerhaftes Gesetz und eine entsprechende Verordnung gut, welche die vorläufige ablöst, wie er mitteilte. Gegenüber heute erhalten die betroffenen Gemeinden wieder Rechtssicherheit und etwas mehr Spielraum.
Ausnahmen für Ställe
Ab Anfang nächsten Jahres dürfen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent zwar weiterhin keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden. Es gibt aber mehrere Ausnahmen.
Eine Erleichterung gegenüber heute ist vor allem die Möglichkeit, bestehende Gebäude zu erweitern. Nach geltendem Recht ist das nicht möglich. Das Zweitwohnungsgesetz hingegen erlaubt den Ausbau von Wohnungen um bis zu dreissig Prozent der Fläche, sofern keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden.
Auch die Umnutzung bestehender Gebäude ist einfacher möglich als heute. Derzeit ist nur der Umbau von landschaftsprägenden Bauten ausserhalb von Bauzonen erlaubt. Neu sollen auch «schützenswerte und ortsbildprägende» Gebäude in Bauzonen umgenutzt werden können.
Zulässig ist das dann, «wenn die äussere Erscheinung und die bauliche Grundstruktur des Gebäudes im Wesentlichen unverändert bleiben und wenn eine dauernde Erhaltung der Baute nicht anders sichergestellt werden kann», heisst es im Gesetz. Als Beispiele nennt die Verordnung ein zentral gelegenes Ofen- oder Waschhaus oder eine homogene Gruppe von Stallbauten.
Änderungen für alte Hotels
Strenger als in der vorläufigen Umsetzung ist die Umnutzung nicht mehr rentabler Hotels geregelt. Diese dürfen nicht mehr vollständig, sondern nur noch zur Hälfte zu Zweitwohnungen umgebaut werden.
Die Ausnahmen für touristisch bewirtschaftete Wohnungen sind schon in der Verordnung vorgesehen. Diese betreffen Zweitwohnungen, die im Haus des Eigentümers liegen, sowie Zweitwohnungen im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs. Die Ausnahme für Wohnungen, die auf einer kommerziellen Plattform zur Vermietung ausgeschriebenen werden, ist am Widerstand der Initianten gescheitert.
Zulässig bleibt laut Bundesrat die Erstellung von Erstwohnungen, das heisst Wohnungen, die von Personen bewohnt werden, die ihren Erstwohnsitz in der betreffenden Gemeinde haben. Weiter ist der Bau von Wohnungen möglich, die Erstwohnungen gleichgestellt sind, wie beispielsweise solche zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken.
Bund berechnet Zweitwohnungsanteil
Die Zweitwohnungsverordnung sieht vor, dass der Zweitwohnungsanteil mit den Daten des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) und des Einwohnerregisters ermittelt wird, die zu diesem Zweck miteinander verknüpft werden dürfen.
Auf dieser Grundlage wird das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) für jede Gemeinde feststellen und anschliessend veröffentlichen, ob ihr Zweitwohnungsanteil mehr als zwanzig Prozent beträgt oder nicht.
(bg/sda)
- keinschaf aus Wladiwostok 2826
grüezi Wie lasterhaft Mitleid mitunter sein kann, beweisen Sie doch gerade ... Mo, 26.12.16 20:05 - Kassandra aus Frauenfeld 1781
Vom Tode träumt ein negrophiles Schäfchen doch ständig. Wenn tausende Frauen in England ... Mi, 28.09.16 11:58 - HentaiKamen aus Volketswil 1
Kommt wieder Aber leider eine RIESEN Verlust für Leser wie mich die nicht mit dem ... Sa, 13.08.16 01:13 - keinschaf aus Wladiwostok 2826
sogar nach dem Tode hat die Kassandra noch die grösste Schnauze... jaja, diese ... Fr, 12.08.16 16:30 - Kassandra aus Frauenfeld 1781
Wow, wie hat sich die gute Kubra gemausert! Ich danke auch Ihnen ganz persönlich für die vielen harten und ... Mi, 20.07.16 20:25 - Pacino aus Brittnau 731
Übrigens, wusstet ihr schon . . . . . . dass die Foren von AZ (Wanner), 20min. und Schweizer Fernsehen ... Mi, 29.06.16 15:20 - PMPMPM aus Wilen SZ 235
Und jetzt? Ist noch online...? Liebes news-Team, schade ist die Situation so, dass etwas aufhören ... Di, 28.06.16 22:43 - kubra aus Berlin 3232
Danke für die gelebte Pressefreiheit. Damit mein ich durchaus auch den ... Di, 28.06.16 16:09
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