
Karlsruhe - Die Euro-Rettung bleibt auf Kurs: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Mitwirkung Deutschlands am Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt unter Auflagen gebilligt. Die Haftungsgrenze von 190 Mrd. Euro darf nur mit Zustimmung des Bundestages erhöht werden.
Ausserdem dürfe die Schweigepflicht für alle ESM-Mitarbeiter nicht dazu führen, dass der Bundestag nicht ausreichend unterrichtet werde. Mehrere Gruppen von Klägern hatten Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm und gegen den Fiskalpakt zur besseren Haushaltsdisziplin eingelegt.
Zu den Beschwerdeführern zählen der CSU-Bundestagsabgeordnete Politiker Peter Gauweiler, die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin und die Fraktion der Linken im Bundestag. Ausserdem haben sich rund 37'000 Bürger einer Beschwerde des Vereins «Mehr Demokratie» angeschlossen.
Die Kläger hatten kritisiert, dass Deutschland mit dem ESM unbegrenzte Haftungsrisiken für andere Euro-Länder eingehe und der Bundestag die Bundesfinanzen nicht länger kontrollieren könne. Dies wäre ein Verstoss gegen das Grundgesetz, weil die Haushaltsautonomie des Parlaments beschnitten wäre.
Eilantrag abgelehnt
Die angegriffenen Gesetze verletzten die Verfassung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, sagte Vosskuhle. Das Gericht entscheide aber nicht über die Zweckmässigkeit und Sinnhaftigkeit des Rettungspaketes: «Das ist und bleibt Aufgabe der Politik.»
Vosskuhle würdigte die Bestrebungen, «Massnahmen zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise auf europäischer Ebene zu verrechtlichen und demokratisch rückanzubinden». Allerdings müsse beobachtet werden, «wie lange und wie weit dieses Bemühen letztlich trägt».
Der Antrag Gauweilers, den ESM so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe, wurde abgelehnt. Denn die wirtschaftlichen und politischen Folgen eines deutlich verzögerten Inkrafttretens der angegriffenen Gesetze seien «kaum verlässlich abschätzbar».
Letzte fehlende Zustimmung
Deutschland kann nun dem ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Als einziges der 17 Euro-Länder hat Deutschland den Vertrag noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des grössten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.
Der neue Fonds soll den vorläufigen Schutzschirm EFSF ablösen. Deutschland haftet für 190 Mrd. der insgesamt 700 Mrd. Euro des ESM-Grundkapitals, mit denen die 500 Milliarden an Krediten abgesichert werden.
Die Finanzmärkte reagierten erleichtert auf das Urteil: Auch der Schweizer Aktienmarkt drehte unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils ins Plus.
(bert/sda)
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