Bilanzierung von Vorsorgeverpflichtungen bei SMI-Unternehmen

Vorsorgezahlen unter der Lupe

publiziert: Freitag, 11. Aug 2006 / 06:56 Uhr

Erstmals werden in der Schweiz in einer Studie die Auswirkungen der Vorsorgeverpflichtungen und -kosten auf die Berichterstattung 2004 der 26 im SMI erfassten Unternehmen zusammengefasst. Die Studie der LCP Libera untersucht die in der Konzernrechnung dieser Unternehmen ausgewiesenen weltweiten Vorsorgezahlen.

Pensionsgelder gesichert? Im Krisenfall liegen die Nerven blank.
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Dabei haben die Autoren insbesondere die Vorsorgeverpflichtungen, das -vermögen, die -kosten und die Berechnungsparameter berücksichtigt sowie deren Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr dargestellt.

Hohe Vorsorgeverpflichtungen

Gemessen an der Marktkapitalisierung aller 26 im SMI aufgeführten Unternehmen von rund 759 Milliarden CHF betragen die Vorsorgeverpflichtungen 20% oder rund 155 Milliarden CHF. 3% oder rund 21 Milliarden CHF sind dabei nicht durch die vorhandenen Vorsorgevermögen gedeckt. Die grössten Verpflichtungen gemessen an der Marktkapitalisierung weist mit 80% die Bâloise aus. Die Bâloise weist auch die grösste Unterdeckung (Differenz zwischen Vermögen und Verpflichtungen) gemessen an der Marktkapitalisierung mit 19% oder 546 Millionen CHF aus. Novartis ist das einzige Unternehmen im SMI mit einer Überdeckung; diese beträgt 1,3 Milliarden CHF.

Diese Beträge sind auf Grund der «Korridor-Methode» nicht diejenigen, die von den Gesellschaften in der Bilanz effektiv zurückgestellt werden. Die Summe aller noch nicht erfassten Unterdeckungen beträgt rund 21,7 Milliarden CHF, sodass die Summe aller aktivierten Vorsorgebeträge in den Bilanzen der Unternehmen (abzüglich der Rückstellungen) bei rund 0,7 Milliarden CHF liegt.

Veränderung zum Vorjahr

Das Verhältnis der vorhandenen Vorsorgevermögen zu den Vorsorgeverpflichtungen ist im Vergleich zu den Vorjahreszahlen leicht gesunken. Dieser leichte Rückgang der Deckung stimmt auch mit den Änderungen in den Berechnungsparametern überein. Durch die tieferen Diskontierungssätze wurden die Verpflichtungen höher bewertet. Insgesamt stiegen die Verpflichtungen um rund 9 Milliarden CHF oder 6,2% an. Das recht gute Finanzjahr 2004 konnte diese Erhöhung teilweise kompensieren: Das Gesamtvermögen erhöhte sich um rund 6 Milliarden CHF oder 4,8%.

Einfluss der Berechnungsparameter

Der Festlegung der verwendeten Parameter muss bei der Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen grosse Aufmerksamkeit geschenkt werden. Im Unterschied zur statischen Bilanzierung nach BVG haben auch die erwartete Lohn- oder Rentenerhöhung sowie Austrittswahrscheinlichkeiten einen direkten und nicht zu unterschätzenden Einfluss. IAS 19 und FAS 87 verlangen, dass die Parameter zur Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen auf realistischen Annahmen beruhen. So soll sich der Diskontierungssatz an erstklassigen langfristigen Anleihen zum Bilanzstichtag orientieren. Naturgemäss ergeben sich hier bereits für Schweizer Obligationen Unterschiede. Auch sind für andere Ländergesellschaften die dortigen Sätze zu verwenden, sodass insgesamt eine relativ grosse Bandbreite bei den Bewertungssätzen resultiert. Einige Gesellschaften geben denn auch nur eine Bandbreite für die benutzten Diskontierungssätze an. Diese Werte wurden in der Aufstellung nicht berücksichtigt.

Mittelwert bei 4,24 Prozent

Ende 2004 betrug der Mittelwert der Diskontierungssätze 4,25% und hat damit gegenüber dem Vorjahr (4,61%) abgenommen. Obwohl ein solcher Mittelwert auf Grund der eingangs erwähnten Inhomogenität mit grosser Vorsicht betrachtet werden muss, ist eine solche Abnahme dennoch plausibel. Im selben Zeitraum haben zum Beispiel auch die Zinsen der zehnjährigen Obligationen der Eidgenossenschaft (CHF), Deutscher Staatsanleihen (EUR) sowie US-Treasury Bonds (USD) abgenommen. In der Regel werden die Vorsorgeverpflichtungen mit einem höheren Diskontierungssatz als dem Zinssatz zehnjähriger Staatsanleihen bewertet, denn einerseits ist gemäss Standard auf Industrieanleihen abzustützen, die üblicherweise einen höheren Coupon als Bundesobligationen aufweisen, und andererseits beträgt die Laufzeit der zu deckenden Verpflichtungen in der Regel mehr als zehn Jahre.

Zukünftige Lohnerhöhungen

Erwartungsgemäss ergeben sich auch bei den Annahmen über zukünftige Lohnerhöhungen grosse Unterschiede. Die Bandbreite der beobachteten Parameter geht hier von 1,8% bis 4,8%. Dieser Parameter soll sich gemäss Standard an der tatsächlich erwarteten Lohnpolitik der Unternehmen orientieren, was auch die grosse Bandbreite erklärt. Jedes Unternehmen muss diese Annahme anhand seiner eigenen Lohnpolitik begründen können. Es ergibt sich ein relativ konstantes Bild zwischen 2003 und 2004. Wie beim Diskontierungssatz ist auch bei den Lohnerhöhungen eine leichte Abnahme im Mittelwert (von 2,85% auf 2,68%) zu verzeichnen. Dass mit dem Diskontierungssatz auch die Lohnerhöhungen etwas abnehmen, kann damit begründet werden, dass beide Parameter durch die Inflation beeinflusst sind. Entsprechend besteht auch eine gewisse Korrelation zwischen diesen Parametern.

Ein erheblicher Teil der Gesellschaften hat keine Angaben über die erwarteten Rentenerhöhungen gemacht. Der grösste Teil der ausgewiesenen zukünftigen Rentenerhöhungen liegt im Bereich zwischen 0,5% und 1,5%. Drei Gesellschaften haben Werte über 2,3% angegeben, wobei der höchste Wert 3,76% ist.

Einfluss der Vorsorgeeinrichtungen

In der Schweiz sind die Vorsorgeeinrichtungen von den Unternehmen unabhängige Rechtspersönlichkeiten. Die registrierten Vorsorgeeinrichtungen unterstehen einem paritätisch durch Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter besetzten Stiftungsrat. Er kann durch seine Entscheide, wie zum Beispiel eine Erhöhung der laufenden Renten oder die Einführung einer zusätzlichen Leistung, einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die von der Gesellschaft zu bilanzierenden Vorsorgeverpflichtungen und -kosten ausüben. Umgekehrt laufen Stiftungsräte von Vorsorgeeinrichtungen, deren Unternehmen nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften bilanzieren, Gefahr, dass die Gesellschaft Änderungen der Leistungspläne verlangt, um so die Rückstellungen in der Unternehmensbilanz zu steuern.

Kosten und Zahlungen

Die Vorsorgekosten gemäss internationaler Bilanzierungsstandards (z.B. Net Periodic Pension Cost unter FAS 87) können sich grundlegend von den effektiv bezahlten Beiträgen unterscheiden. Die beiden Grössen sind nicht direkt vergleichbar, weil neben der dynamischen Betrachtungsweise nach IAS 19/FAS 87 zum Beispiel auch Amortisationskosten für aufgelaufene Gewinne/Verluste in den Vorsorgekosten berücksichtigt werden. Insbesondere kann aus einer Differenz zwischen Vorsorgekosten und effektiv bezahlten Beiträgen nicht direkt auf eine Unter- oder Überfinanzierung eines Plans geschlossen werden. Dazu sollten die Grössen im langfristigen Kontext betrachtet werden. Das Verhältnis zwischen bezahlten Beiträgen und Vorsorgekosten gemäss IAS 19/FAS 87 in den Jahren 2003 und 2004 ist aus den erwähnten Gründen vorsichtig zu interpretieren.

Man erkennt, dass bei einem Grossteil der Unternehmen die Beiträge zwischen 75% und 125% der Vorsorgekosten betragen. Der Mittelwert hat sich von 102% im Jahre 2003 auf 123% im Jahre 2004 erhöht. Das heisst, die bezahlten Beiträge sind im Verhältnis zu den Vorsorgekosten gestiegen. Mögliche Ursachen einer solchen Veränderung könnten die Zunahme von Sanierungsbeiträgen oder die Senkung des Leistungsniveaus sein. Ebenso ist es aber auch denkbar, dass infolge Gesundung der finanziellen Situation Amortisationskosten wegfallen und dadurch die Vorsorgekosten sinken. Auch dies hätte eine Erhöhung des Verhältnisses zur Folge. Die Vorsorgekosten betragen bei den betrachteten Gesellschaften maximal 3,2% der Marktkapitalisierung.

Entwicklungen

Bekanntlich erlauben die Rechnungslegungsstandards IAS 19 und FAS 87 die Nichterfassung der versicherungstechnischen Gewinne/Verluste, solange sich diese innerhalb einer gewissen Bandbreite bewegen. Das führt dazu, dass die in der Bilanz ausgewiesene Rückstellung/Aktivum von der Volatilität der effektiven Über-/Unterdeckung des Vorsorgeplans (weitgehend) abgekoppelt ist und sich in der Regel modellmässig entwickelt. IAS 19 und FAS 87 erlauben zudem jede systematische Methode, die zu einer schnelleren Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste führt. Der Standard über die Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen IAS 19 wurde im Dezember 2004 vom International Accounting Standard Board (IASB) angepasst. Dabei wurde unter anderem eine zusätzliche Erfassungsmöglichkeit für die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste ausserhalb der Erfolgsrechnung eingeführt. Damit wird die aktuelle Über-/Unterdeckung in der Bilanz erfasst, die Erfolgsrechnung bleibt dabei aber relativ stabil.

Richtlinien verbessern

Das für die US GAAP zuständige Financial Accounting Standards Board (FASB) hat ebenfalls entschieden, ein Projekt mit dem Ziel zu starten, die heutigen Richtlinien zur Bilanzierung von Vorsorgeverpflichtungen zu verbessern. Das Projekt ist in zwei Phasen aufgeteilt. Die erste Phase sollte das Thema der Darstellung in der Bilanz der effektiven Über-/Unterdeckung des Vorsorgeplans behandeln. Die Autoren der Studie gehen davon aus, dass das FASB eine zu IAS 19 ähnliche Erfassungsmethode ausserhalb der Erfolgsrechnung überprüfen wird. Die erste Phase sollte bis Ende 2006 abgeschlossen sein. Die zweite, längere Phase wird unter anderem Themen wie die Erfassung der verschiedenen Elemente von Pensionskosten in der Erfolgsrechnung, die Behandlung von rechtlich autonomen Vorsorgeeinrichtungen und die Bewertung von Vorsorgeverpflichtungen behandeln. Dieses Projekt wird voraussichtlich in Zusammenarbeit mit dem IASB durchgeführt werden.

Kurzfristig gehen die Autoren der Studie von keiner wesentlichen Änderung der Richtlinien für die Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen aus. Mittelfristig kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass IAS 19 und FAS 87, 88 und 132 gründlich revidiert werden.

(pd)

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