Dies heisst es in einer Mitteilung vom Montag. Die Behauptung des Sika-Verwaltungsrates, dass die Vinkulierung umgangen werde, sei falsch, schreibt die Schenker-Winkler Holding der Gründerfamilie. Bisher seien die Aktien nicht übertragen worden. Die Vinkulierung, die sich auf die Übertragung von Aktien beziehe, sei daher nicht anwendbar. Bei vinkulierten Aktien kann der Verwaltungsrat den Eintrag ins Aktienregister verweigern.
Ausserdem hänge die Einberufung einer Generalversammlung nicht von den Stimmrechten, sondern allein vom Kapital ab, schreibt die Familienholding. Die Schenker-Winkler Holding halte 16 Prozent des Kapitals. Die Einberufung einer Generalversammlung könne deshalb nicht verweigert werden. Um eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen, ist ein Anteil von mindestens zehn Prozent notwendig.
Die Familienholding hatte die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung verlangt, um die drei Verwaltungsräte Paul Hälg, Monika Ribar und Daniel Sauter abwählen zu lassen, welche sich gegen einen Verkauf von Sika an Saint-Gobain wehren.
(bg/sda)