
St. Gallen - Das UVEK muss das Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg inhaltlich prüfen, welches Anwohner des Berner Kraftwerks nach der Fukushima-Katastrophe 2011 gestellt haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat den AKW-Gegnern erneut Recht gegeben.
Angriff auf zweiter Schiene
Entsprechende Beschwerden der Kraftwerkbetreiberin BKW und des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sind vor Bundesgericht hängig. Nach den Ereignissen im japanischen Kernkraftwerk Fukushima infolge der Tsunami-Katastrophe vom März 2011 hatten die Mühleberg-Anwohner eine weitere Attacke gestartet.
Sie stellten beim UVEK das Gesuch, dem AKW die Betriebsbewilligung aus Sicherheitsgründen gleich ganz zu entziehen. Ihre Bedenken begründeten sie mit dem rissbehafteten Kernmantel. Zudem seien die Notsysteme nicht komplett gegen Erdbeben ausgelegt, die Notstromversorgung veraltet und die Notkühlung unzureichend.
Erneuter Weiterzug möglich
Das UVEK trat auf das Gesuch nicht ein, da keine Gründe vorliegen würden, um auf die Bewilligung zurückzukommen. Das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) gewährleiste die laufende Aufsicht. Es gebe keine Hinweise, dass das ENSI seinen Aufgaben oder die BKW den erteilten Anordnungen nicht nachkommen würden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Anwohner nun erneut gutgeheissen und das UVEK verpflichtet, ihr Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung in der Sache selber zu prüfen. Das Urteil kann ebenfalls noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Laut Gericht ist das UVEK aufgrund des Kernenergiegesetzes zur Überprüfung der Betriebsbewilligung verpflichtet, wenn ein konkreter und hinreichend begründeter Verdacht besteht, dass ein Entzugsgrund vorliegen könnte. Die Verantwortung des ENSI für die laufende Aufsicht ändere daran nichts.
Verfahren koordinieren
Die Gesuchsteller hätten eingehend begründet und präzise dargelegt, weshalb bezüglich zentraler Sicherheitsaspekte zumindest offene Fragen bestehen und Entzugsgründe vorliegen könnten. Das Gesuch sei kurz nach den Ereignissen in Fukushima eingereicht worden und ein erhöhtes Interesse an einer Sicherheitsprüfung sei nachvollziehbar.
Insgesamt sei glaubhaft gemacht, dass die Voraussetzungen für einen Entzug der Betriebsbewilligung vorliegen könnten. Das Gericht selber habe bereits bei der Frage der Befristung festgestellt, dass wichtige Sicherheitsaspekte ungeklärt seien und für eine allfällige Verlängerung ein umfassendes Sicherheitskonzept vorzulegen sei.
Aus heutiger Sicht sei die Situation nicht grundlegend anders einzuschätzen und im Zweifelsfall eine Überprüfung vorzunehmen. Soweit notwendig, wird das UVEK seine nun durchzuführende Prüfung mit dem hängigen Verfahren zur Befristung der Betriebsbewilligung zu koordinieren haben.
(laz/sda)
- grendel aus Herisau 3
zeichen setzen ich mach mir keine illusionen, dass eine annahme gross verbesserungen ... gestern 19:24 - BigBrother aus Arisdorf 1361
einfach naiv und blauäugig Die Umsetzung der Initiative wird bestimmt einfach sein, denn bei einer ... gestern 15:56 - thomy aus Bern 3840
Liiieeeber jorian ... Einfach so ein (un-)gutes Gefühl ... Jetzt interessiert es mich nicht ... gestern 11:22 - jorian aus Gretzenbach 1195
Humor Sie sind nicht neugierig, warum wollen Sie dann wissen, wer hinter dem ... So, 16.06.13 22:15 - Heidi aus Oberburg 875
was nein, thomy? Haben Sie keine Ahnung, obwohl ich das mehrmals hier im Forum erwähnt ... So, 16.06.13 21:58 - thomy aus Bern 3840
Nein, liebe Heidi ... ... so genau weiss ich es nicht - Allerhöchstens kann ich etwas ahnen. ... So, 16.06.13 21:08 - jorian aus Gretzenbach 1195
Gewerkschaften Ich war bei der UNIA, ich war bei der SYNA und beim SBKPV. Brauchte ... Fr, 14.06.13 06:39 - Heidi aus Oberburg 875
Richtig, keinschaf Tut mir leid, ich habe mich falsch ausgedrückt. Und von diesen ... Do, 13.06.13 20:39
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