Studie zur Integration von Ausländern in der Schweiz

Sprache und Bildung sind der Schlüssel

publiziert: Mittwoch, 31. Mai 2006 / 08:42 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 31. Mai 2006 / 10:25 Uhr

Die vorliegende Zusammenfassung der Studie stellt den Ist-Zustand der Integration der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz, die Ursachen der bestehenden Probleme sowie die bereits ergriffenen Massnahmen dar. Zudem weist sie den Handlungsbedarf im Bereich der Integrationsförderung aus.

Der Zugang zu einer Erwerbstätigkeit ist die zentrale Bedingung für eine gelungene Integration.
Der Zugang zu einer Erwerbstätigkeit ist die zentrale Bedingung für eine gelungene Integration.
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Integration wird verstanden als Chancengleichheit. Sie ist dann gelungen (Soll-Zustand), wenn Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz in den verschiedenen Integrationsbereichen vergleichbare Kennzahlen aufweisen wie Schweizerinnen und Schweizer, die sich insbesondere im Hinblick auf das Alter, das Geschlecht, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Lage, die Familiensituation sowie die berufliche Ausbildung in ähnlichen Lebenssituationen befinden. Zusammengefasst ergibt sich bezüglich der einzelnen Integrationsbereiche das nachfolgende Bild.

Schulbildung

Zwischen 1980 und 2004 stieg der Anteil der ausländischen Schüler von 16% auf 23,7%. Rund 50'000 ausländische Kinder befinden sich in Sonderschulen und Realschulen und erhalten damit heute eine Ausbildung, die für eine erfolgreiche berufliche Integration ungenügend sein kann. Für die schulische Ausbildung sind die Kantone und Gemeinden zuständig; mit dem Aktionsplan PISA 2000 der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz sind Massnahmen zur Bekämpfung der bestehenden Probleme ergriffen worden.

Berufsbildung

Zwischen 15 und 20% eines Jahrgangs ausländischer Jugendlicher bzw. rund 3000 Personen absolvieren auf längere Sicht keine ordentliche berufliche Ausbildung und haben damit ein höheres Risiko bezüglich Arbeitslosigkeit und Sozialhilfeabhängigkeit. Die Berufsbildung ist bundesrechtlich geregelt; zuständig ist das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT). Die für die Umsetzung zuständigen Kantone haben vielerorts Massnahmen zur Integrationsförderung ergriffen.

Arbeitsmarkt

Rund 80'000 ausländische Personen, darunter rund 25'000 Jugendliche, sind erwerbslos. Die Erwerbslosenquote ist bei Ausländern (8,9%) beinahe dreimal höher als bei Schweizern (3,3%). Besonders hoch ist Erwerbslosigkeit bei Jugendlichen aus den Balkanländern (18,8%) sowie aus den nicht-europäischen Staaten (29,2%). Das Arbeitsrecht, der Arbeitnehmerschutz und die Arbeitslosenversicherung sind bundesrechtlich geregelt. Zuständig ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco). Die Arbeits- und Wirtschaftsämter der Kantone sind für den Vollzug verantwortlich.

Soziale Sicherheit

Über 200'000 ausländische Personen sind gemessen an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe arm oder weisen ein erhöhtes Risiko auf, von Armut bedroht zu werden. Der Anteil der von Armut betroffenen Ausländerinnen und Ausländer ist mit 21,4% doppelt so hoch wie derjenige der Schweizer Bevölkerung (10,4%). Im Jahr 2002 lag der Anteil der ausländischen IV-Bezüger bei 35,2%. Zur Abdeckung der Risiken bestehen Sozialversicherungen, die bundesrechtlich geregelt sind. Die Ausrichtung von Sozialhilfe ist eine Aufgabe der Kantone. Zurzeit wird die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) aufgebaut.

Gesundheit

Ausländerinnen und Ausländer erkranken im Durchschnitt öfter und fühlen sich häufiger psychisch unwohl als Schweizerinnen und Schweizer. Sie sind jährlich rund doppelt so lange (2002: rund 17 Tage) arbeitsunfähig als schweizerische Erwerbstätige. Die Zuständigkeiten sind zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den Kantonen und Gemeinden aufgeteilt. Unter Federführung des BAG wird die Strategie Migration und Gesundheit durchgeführt.

Sprache

9% der Gesamtbevölkerung der Schweiz spricht eine andere Hauptsprache als eine der Landessprachen. Bildungsferne, mangelnde Lerngewohnheiten, mangelnde Beherrschung der Erstsprache (Herkunftssprache), fehlende Möglichkeiten und Motivation zur Sprachanwendung sowie zum Teil auch Angebotslücken tragen ursächlich zu mangelhaften Sprachkenntnissen von Ausländerinnen und Ausländern bei. Der Bund unterstützt den Spracherwerb im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen, des Integrationsförderungsprogramms sowie im Berufsbildungsbereich.

Quartierentwicklung

Die ausländische Bevölkerung konzentriert sich stark in städtischen Räumen. Einzelne Quartiere mit schlechten Standortfaktoren weisen einen hohen und steigenden Ausländeranteil auf. In diesen Gebieten können sich Integrationsprobleme kumulieren und gegenseitig verstärken. Die betroffenen Städte und Gemeinden führen mit Unterstützung der Kantone und des Bundes zum Teil umfassende Quartierentwicklungsprogramme durch, in welchen Integrationsmassnahmen eine bedeutende Rolle spielen. Bund, Kantone und Gemeinden arbeiten in der «Tripartiten Agglomerationskonferenz» zusammen.

Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

Für die gesellschaftliche Teilhabe von Ausländerinnen und Ausländern spielt das private Engagements insbesondere auch der ausländischen Organisationen eine bedeutende Rolle. Das Integrationsförderungsprogramm des Bundes sowie die Kantone und Gemeinden unterstützen diese Bemühungen. Politische Rechte können längerfristig anwesende Ausländerinnen und Ausländern durch das in einigen Kantonen verliehene Stimm- und Wahlrecht sowie durch Einbürgerung erlangen.

Religion und Kultur

Mit den Terroranschlägen in New York, Madrid und London hat sich die Diskussion über religiöse und kulturelle Differenzen auch in der Schweiz zu einer «Islam- Debatte» entwickelt. Spannungsfelder eröffnen sich insbesondere im Bereich der religiösen Bekleidungsvorschriften (Kopftuch), der Teilnahme der Kinder am Schulunterricht (Sport, Schullager), der Friedhöfe und Sakralräume sowie weiterer Bereiche wie Zwangsverheiratung. Das föderalistische System der Schweiz hat bislang angepasste Lösungen ermöglicht.

Öffentliche Sicherheit

2003 betrafen 48,9% der im Strafregister eingetragenen Strafurteile und 28,3% der bei den offiziellen Opferhilfestellen sich meldenden Personen ausländische Staatsangehörige. Ursache für die hohen Kriminalitätskennzahlen von Ausländerinnen und Ausländern mit Wohnsitz in der Schweiz ist hauptsächlich der hohe Anteil von jungen Männern aus tieferen sozialen Schichten. Die Strafverfolgung ist weitgehend eine kantonale Aufgabe. Der Bund und einzelne Kantone unterstützen Projekte zur Gewaltprävention.

Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene

In der Schweiz lebten Ende September 2005 rund 25'000 anerkannte Flüchtlinge und rund 23'000 vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer. Trotz Gleichstellung mit der einheimischen Bevölkerung in wichtigen Bereichen (Zugang zum Arbeitsmarkt, Familiennachzug, Sozialversicherungen), sind nur 20,5% der Flüchtlinge in Bundeszuständigkeit im erwerbsfähigen Alter zwischen 16 bis 65 Jahren erwerbstätig. Vorläufig Aufgenommene haben nur einen eingeschränkten Zugang zur Berufsbildung und zum Arbeitsmarkt gehabt. Ihre Erwerbsquote liegt bei 34%. Der Bund übernimmt die Sozialhilfekosten für Flüchtlinge wie auch für vorläufig aufgenommene Personen.

Schlussfolgerungen

Die Übersicht über die wichtigsten Bereiche ergibt, dass eine schwierige sozio-ökonomische Lage und Bildungsferne die wichtigsten Ursachen für Integrationsprobleme sind. Der Zugang zu einer Erwerbstätigkeit ist dabei die zentrale Bedingung für eine gelungene Integration. Diese schützt vor Sozialhilfeabhängigkeit und verringert Straffälligkeit. Auf Grund des Wandels des Arbeitsmarkts beruhen die Erwerbschancen heute insbesondere auf genügenden (Aus-)Bildungsmöglichkeiten. Deshalb ist die Integrationsförderung in den Bereichen Berufsbildung sowie Arbeitsmarkt in den bestehenden Institutionen, den Berufsschulen und Betrieben, zu stärken. Sonderstrukturen für Ausländer sind zu vermeiden. Besondere Risikogruppen sind ausländische Jugendliche aus bildungsfernen Familien insbesondere der zweiten Zuwanderungsphase. Es zeigt sich weiter, dass der Integrationserfolg in den Bereichen Bildung und Arbeit eng mit den Kenntnissen der lokalen Sprache und den Kontakten im lokalen Umfeld, in Vereinen und Sportverbänden, in Betrieben oder im Gemeinschaftsleben des Quartiers oder der Gemeinde verbunden ist.

Bestehende Massnahmen und weiterer Handlungsbedarf

Die Analyse ergibt, dass heute schon auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene in verschiedenen Bereichen wirksame Massnahmen ergriffen worden sind. Punktuell sind diese zu ergänzen, insbesondere ist die Koordination und Abstimmung zwischen den verschiedenen Massnahmen zu verbessern. Für das EJPD ergibt sich hinsichtlich der Fortführung bestehender Massnahmen sowie des künftigen Handlungsbedarfes nachfolgendes Bild.

Bestehende Massnahmen

Gestützt auf Art. 25a ANAG fördert der Bund die so genannte soziale Integration (zurzeit jährlich 14 Mio. Franken). Dazu gehören namentlich Projekte zur Sprachförderung, zur Information der Ausländerinnen und Ausländer sowie zur Förderung des Zusammenlebens. Gemäss Art. 91 Abs. 4 Asyl unterstützt das EJPD die Integration der Flüchtlinge mit 4 Mio. Franken und entrichtet den Kantonen zusätzlich für Beschäftigungsprogramme sowie Sprachunterricht der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommen Beiträge (5,3 bzw. 10,3 Mio. Franken im Jahre 2005).

Zukünftiger Handlungsbedarf

Zukünftiger Handlungsbedarf besteht auf Grund der vorliegenden Analysen insbesondere in den Bereichen Berufsbildung, Arbeit und öffentliche Sicherheit. Im eigenen Kompetenzbereich gewährleistet das BFM bei der Zulassung und beim frühzeitigen Familiennachzug zusammen mit den Kantonen eine einheitliche und konsequente Umsetzung der neuen rechtlichen Bestimmungen und sorgt für die Information der betroffenen Bevölkerung. Im Rahmen des Integrationsförderungsprogrammes werden neu Gewaltpräventionsprojekte gefördert sowie im Hinblick auf das neue Ausländergesetz die Sprachförderung gezielter auf die Risikogruppen ausgerichtet. Mit dem Ziel, die Förderungsmassnahmen für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene verstärkt auf deren Eingliederung in den Arbeitsmarkt auszurichten, baut das BFM die Massnahmen in der Form von Projekten aus. In den Bereichen Berufsbildung und Arbeit, die ausserhalb des Kompetenzbereichs des EJPD liegen, wird das BFM gestützt auf den Koordinationsauftrag nach Art. 17 VIntA (Art. 57 AuG) mit den zuständigen Ämtern (BBT, seco) prüfen, welche Integrationsmassnahmen sich zusätzlich entwickeln oder verstärken lassen.

(pd)

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