Schweizer Regierung unterstützt tatkräftig das Krypto-Business
Die Schweizer Regierung unterstützt Blockchain-Start-ups beim Geschäftsaufbau, indem sie mit neuen Gesetzen die rechtlichen Hürden für diese Unternehmen verringert und gleichzeitig Steuerbegünstigungen aufrecht erhält.
Die ICOs sind inzwischen verblasst, doch der Schweizer Enthusiasmus für Blockchain-Technologien ist es nicht.
«Es ist bekannt, dass die Schweiz viel dafür tut, um Blockchain-Geschäfte zu unterstützen. Das ist eine politische Zielvorgabe», sagt Rolf H. Weber, Professor für Finanzmarktrecht und Vorsitzender der Arbeitsgruppe für rechtliche Fragen der Schweizer Blockchain Federation. Die Änderungen basieren zum Grossteil auf einem Antrag des Bundesrates im vergangenen Jahr und werden nun der höheren Kammer, dem Ständerat, für eine finale Abstimmung in diesem Herbst vorgelegt. Joel Weibel, Kommunikationsspezialist der Eidgenössischen Steuerverwaltung sagt, die Schweizer Gesetze müssten die rechtliche Absicherung und Offenheit der Behörden für neue Technologien sicherstellen.
Die neuen Gesetze
«In seiner aktuellen Ausgestaltung ist das Schweizer Recht sehr schwerfällig, insbesondere in Bezug auf den Transfer von Security-Tokens», meint Weber. Jeder Transfer muss schriftlich erfolgen wie der traditionelle Tausch von Aktien. «Die neue Gesetzgebung will den Transfer von Security- Tokens aber vereinfachen», so Weber.
«Meiner Ansicht nach gibt es die wichtigsten Änderungen im Bereich des Unternehmens- und Sicherheitsrechts», sagt Weber.
«Anders als alle digitalen Assets zuvor besitzt der Token die gleichen Charakteristiken wie ein Stück Papier oder eine schriftliche Vereinbarung», sagt Christian Meisser, CEO der Schweizer Blockchain-Rechtsberatung LEXR AG.
«Warum sollten wir ihm nicht die gleichen Eigenschaften zusprechen wie einem Blatt Papier? Wenn Sie einen Token übermitteln, dann übermitteln Sie gleichzeitig alle Eigentumsrechte, die daran gebunden sind. Das ist der revolutionäre Aspekt des neuen Schweizer Rechts», so Meisser.
Weber zufolge werden die Besitzer mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes in der Lage sein, ihre Security-Tokens frei innerhalb der dezentralisierten elektronischen Ledgers zu registrieren und zu transferieren. Anbieter der Ledger Technology können diese Services ohne rechtliche Auswirkungen anbieten.
Neue Bestimmungen in Bezug auf das Insolvenzrecht ermöglichen den Besitzern, bei den Behörden Revision einzulegen, um ihre Assets zurückzufordern. «Aktuell ist das mit digitalen Tokens noch nicht möglich, da bei den Tokens keine Überprüfung des Eigentums stattfindet. Es ist wie Bargeld. Bargeld kann nicht aus einem bankrotten Vermögen herausgezogen werden», sagt Weber.
Die neuen Gesetze beinhalten darüber hinaus acht Regelungen, wie Anbieter der Digital Ledger Technology und der Handelsplattformen eine Lizenz der Finanzbehörden erlangen können.
Auch wenn das neue Gesetzespaket auf keinen Widerstand gestossen ist, haben laut Meisser links-gerichtete Politiker Bedenken geäussert, dass die neuen Gesetze die Umwelteinflüsse durch das Mining von Bitcoin ausser Acht lassen, einem Prozess, der grosse Mengen an Energie und Ressourcen benötigt.
Die weiteren Rahmenbedingungen
Anstatt proaktiv neue Finanzinstrumente einzuführen, würden die Schweizer Gesetzgeber zunächst auf bestehende Gesetze zurückgreifen, meint Luzius Meisser, Gründer der Schweizer Bitcoin-Vereinigung. «Wenn das nicht mehr funktioniert, werden neue Gesetze erlassen», so Meisser. Seiner Ansicht nach betrachtet die Schweiz die Blockchain-Technologien und Krypto-Assets nicht als eigene Einheiten, sondern als Erweiterungen bestehender Instrumente.
Weber zufolge ändern die neuen Gesetze die breiteren Rahmenbedingungen, um die Bedingungen für Besitzer und Anbieter von Krypto-Assets zu verbessern.
«Man könnte sagen, es handelt sich um ein ,Blockchain-Gesetz', weil sich alle Änderungen auf Blockchain-Geschäftsmodelle beziehen. Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern wie Malta oder Liechtenstein, führt die Schweiz jedoch kein Blockchain-Gesetz im engeren Sinne ein», so Weber.
Steuersenkung
Zwei Tage nachdem der Nationalrat am 17. Juni abgestimmt hat, hat der Bundesrat entschieden, dass die geltenden Schweizer Gesetze keine besondere Überarbeitung in Bezug auf Blockchain-Technologien benötigen.
Zurzeit ist das Bitcoin-Mining in der Schweiz von der Umsatzsteuer befreit, während einige Security-Tokens von der Quellensteuer ausgenommen sind und keine Kapitalertragssteuer auf Investitionen anfällt.
Meissner zufolge gibt es in der Schweiz eine Quellensteuer auf Dividenden, die über traditionelle Wertpapiere wie Anleihen oder Aktien erwirtschaftet werden. Weibel von der Steuerbehörde sagt, dass diese Steuer ebenfalls für «Anleihen in Token-Form» anfallen, damit alle Anleger gleich behandelt werden.
«Das gegenwärtige Schweizer Recht erlaubt die Partizipation an Unternehmensgewinnen, ohne auf derartig erworbenes Einkommen Quellensteuer zu erheben. Diese Möglichkeit besteht nun auch für die attraktive Form handelbarer Partizipations-Tokens», sagt Weibel.
«Einfacher gesagt gibt es einige besondere Steuern in der Schweiz, die nicht für Security-Tokens, wohl aber für Wertpapiere gelten», sagt Meissner.
«Gesetzgeber meinen, es sei in Ordnung, diese Kluft aktuell nicht zu schliessen, da der Markt für Security-Tokens noch immer sehr klein ist», so Meissner.
Um Einkünfte durch Investitionen zu fördern, erhebt der Staat keine Kapitalsteuer auf jegliche Form von Anlagen und der Bericht des Finanzministeriums kommt zu dem Schluss, dass auch in Bezug auf Kryptowährungen keine Notwendigkeit bestehe, neue Steuern einzuführen.
«Das sind sehr gute Neuigkeiten für die Krypto-Industrie, denn es bedeutet weniger Steuern. Zumindest momentan», konkludiert Meissner.
(mk/IFJ)
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