Mehr Schutz für temporäre Arbeit gefordert
publiziert: Montag, 4. Jul 2011 / 11:55 Uhr
Daniel Lampart: Viel Temporärarbeit in einem Lebenslauf behindere eine Festanstellung.
Daniel Lampart: Viel Temporärarbeit in einem Lebenslauf behindere eine Festanstellung.

Bern - Vier von zehn Temporärbüros haben 2010 ihren Angestellten nicht die Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen bezahlt. Das müsse aufhören, verlangte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) am Montag in Bern. Alle Branchen müssten sich dem GAV für Temporärfirmen anschliessen.

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Die Temporärarbeit sei prekär und oft eine Quelle von Lohndumping, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Mit 2,5 Prozent aller Beschäftigten in Temporärjobs habe diese Art der Arbeit sich innert 15 Jahren vervierfacht. Das sei auch eine Folge der Personenfreizügigkeit. Die Temporärfirmen könnten nun im Ausland rekrutieren.

Bei der Volksabstimmung zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien sei ein besserer Arbeitnehmerschutz auch im Temporärbereich versprochen worden. Das gelte es nun einzuhalten.

Temporärarbeit dient nicht der Arbeitsmarkt-Integration

SGB-Chefökonom Daniel Lampart erinnerte daran, dass 88 Prozent der Firmen Temporäre zur Überbrückung von Spitzen anstellen. 67 Prozent würden durch sie abwesendes Personal ersetzen. Der Integrationsfaktor der Temporärarbeit werde dabei überschätzt. Viel Temporärarbeit in einem Lebenslauf behindere eine Festanstellung.

Aus gewerkschaftlicher Sicht müssten die Temporärbeschäftigten in den Firmen gleichgestellt werden. Dieser Grundsatz sei auch in einer EU-Richtlinie festgehalten, die bis Ende Jahr umgesetzt sein muss.

In der Schweiz gelte die Gleichbehandlung von Temporärangestellten nur bei allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen - etwa jenem für den Bau. Diesen Mangel behebe der GAV für die Temporärbranche, indem im Anhang andere Gesamtarbeitsverträge und Firmen angeführt sind, in denen Temporärangestellte gleich behandelt werden.

Viele Firmen machen nicht mit

Viele Firmen weigern sich aber, ihren GAV auch auf die Temporären anzuwenden und den Anhang zu unterzeichnen. Gemäss Rechsteiner erhoben auch verschiedene Arbeitgeber Einsprache gegen den GAV im Personalverleih.

(bert/sda)

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