Management Compensation bei Schweizer Unternehmen

Managerlöhne im VR kaum thematisiert

publiziert: Mittwoch, 4. Okt 2006 / 06:23 Uhr

Im Verwaltungsrat werden Vergütungsleistungen an das Management und an den Verwaltungsrat kaum thematisiert. Zudem sind die betroffenen Führungskräfte während der Festsetzung ihres Lohns in den Sitzungen oft selbst anwesend. Bei der Ausgestaltung der Entschädigungen hat die Bedeutung von Aktien- und Optionsanteilen gegenüber der Barvergütung tendenziell abgenommen.

Schweizer CEO verdienen im Mittel 650'000 Franken pro Jahr. Dass unanständig viel eingesteckt wird, ist eher die Ausnahme.
Schweizer CEO verdienen im Mittel 650'000 Franken pro Jahr. Dass unanständig viel eingesteckt wird, ist eher die Ausnahme.
KPMG und das Institut für Accounting, Controlling und Auditing der Universität St. Gallen haben eine Bestandesaufnahme der Management Compensation bei Schweizer Unternehmen vorgenommen. Die nun vorliegende Studie will zur Versachlichung der Diskussion und zur Professionalisierung in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung beitragen. Eine Darstellung der Methoden und Prozesse der Ausgestaltung der Entschädigungen ermöglicht eine erste Einschätzung, wie die einzelnen Entschädigungsformen zu handhaben sind. Dabei werden auch die wichtigsten steuerlichen, arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Regelungen sowie Anforderungen der Rechnungslegung beleuchtet.

Ausgewogene Vergütungen

Während einige wenige Ausreisser die öffentliche Debatte um die absolute Höhe der Vergütung dominieren, empfängt die grosse Mehrheit der Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsräte in der Schweiz keine übermässigen Vergütungspakete. «Generell ist es um die Management Compensation in der Schweizer Praxis nicht so schlecht bestellt, wie uns die gegenwärtige Diskussion teilweise glauben machen will», sagt Prof. Peter Leibfried, Leiter des KPMG-Lehrstuhls für Audit und Accounting an der Universität St. Gallen. Die Höhe der Vergütung kann im Normalfall bei der Geschäftsleitung durchaus als angemessen bezeichnet werden. So verdienen CEO in der Schweiz durchschnittlich etwa 650'000 Franken, Verwaltungsratspräsidenten werden im Mittel mit rund 300'000 Franken entschädigt. «Einzelfälle liegen klar ausserhalb des üblichen Rahmens, was aber in einer freien Wirtschaft nie zu verhindern sein wird», kommentiert Prof. Peter Leibfried.

Geringe Anreizwirkung für Verwaltungsräte

Klarer Handlungsbedarf besteht hingegen bei der Ausgestaltung der Entschädigung von Verwaltungsräten. «Die gegenwärtige Vergütungsstruktur ist kaum dazu geeignet, persönlichen Einsatz und Erfolg zu honorieren. Die Anforderungen an die Verwaltungsräte werden jedoch angesichts der Komplexität und Dynamik der heutigen Wirtschaft weiter steigen. Diese Entwicklung zieht ein wachsendes zeitliches Engagement, begleitet von einer notwendigen Professionalisierung der Verwaltungsräte nach sich», sagt Hubert Achermann, CEO KPMG Schweiz. Wichtigstes Vergütungsinstrument wird auch zukünftig Bargeld sein. Dabei stehen für die Geschäftsleitung neben fixen Anteilen variable Komponenten in Zukunft noch stärker im Vordergrund. Die Bedeutung von Aktien als Lohnbestandteil wird mehr oder weniger unverändert bleiben; die Bedeutung von Optionen ist nach der Meinung der Mehrheit der Befragten eher rückläufig. Zu bemängeln ist die meist kurzfristige Incentivierung der variablen Vergütung der Geschäftsleitung. Die Messlatte ist meist das Erreichen des Budgets des nächsten Jahres.

Lohngestaltung soll Fluktuation verhindern

Auffällig und unbefriedigend sind jedoch die Erkenntnisse, dass das Thema der Vergütung im Verwaltungsrat offenbar kaum diskutiert wird und bei der Festsetzung und den Beschlüssen zur Lohngestaltung die betreffenden CEO und Verwaltungsratsmitglieder oft selbst anwesend sind. Die vordringlichsten Ziele der Lohngestaltung sind eine geringe Fluktuationsrate und eine stabile personelle Basis. Weiter sind sich die befragten Unternehmen mehrheitlich einig, dass dem oft zitierten «internationalen Markt für Top-Manager» nur eine geringe Bedeutung beigemessen werden kann. Die Höhe der Vergütung orientiert sich meist an Schweizer Unternehmen.

Problem der Unabhängigkeit bei der Beschlussfassung

Als weiteres Resultat identifiziert die Studie in der Unabhängigkeit der Verwaltungsräte ein verbreitetes Manko in der Corporate-Governance-Struktur der befragten Unternehmen. Nur rund 60 Prozent der Verwaltungsräte erfüllen gemäss der Studie die Anforderungen der faktischen Unabhängigkeit. Diese ist gegeben, wenn das Mitglied des Verwaltungsrats weder für das Unternehmen tätig ist, noch Überkreuzmandate oder sonstige geschäftliche Beziehungen zu operativen Mitgliedern des Verwaltungsrats und zur Geschäftsführung pflegt. In jedem siebten Unternehmen besteht zudem noch immer eine Personalunion zwischen CEO und dem Verwaltungsratspräsidenten.

Mehrheit will kein Mitspracherecht der Aktionäre

Jeweils knapp die Hälfte der Befragten wünschen sich von einem Rahmenkonzept zur Corporate Governance und vom Gesetzgeber lediglich allgemeine oder gar keine Vorgaben zu Ausgestaltung und Festlegung der Vergütung. Nur eine kleine Minderheit befürwortet klare und detaillierte Regelungen. Rund drei Viertel der Befragten lehnen es ab, die Generalversammlung über die Höhe der Vergütung für die Geschäftsleitung beschliessen zu lassen. Auch hinsichtlich der Vergütung für den Verwaltungsrat will die Mehrheit kein Mitspracherecht der Aktionäre. Eine stärkere Einbindung der Investoren wird nur von jedem vierten befragten Unternehmen befürwortet.

(ma)

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