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Lohnzahlungsbetrug: Wie Sie jetzt vorgehen sollten
publiziert: Donnerstag, 14. Jan 2021 / 10:44 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 14. Jan 2021 / 11:42 Uhr
Krank?
Wer hat nicht schon mal daran gedacht, sich einfach mal eine Woche krankschreiben zu lassen, ohne wirklich krank zu sein? Offensichtlich denken viele so und verdienen sich mit dieser unlauteren Praxis ein paar Urlaubstage dazu.
Dieses Verhalten ist nicht nur unfair gegenüber den Kollegen, die für den «Kranken» mitarbeiten müssen, streng genommen handelt es sich dabei um den Tatbestand des Lohnzahlungsbetruges, der strafbar ist. Der Arbeitgeber verliert dabei viel Geld, was viele «Blaumacher» aber nicht stört.
Die Krankheitstage steigen
Laut einer Untersuchung aus dem Jahr 2018 sind bei den Arbeitnehmern in Deutschland die Krankentage um 0,2 Prozent auf 4,2 Prozent gestiegen. Erfreulich ist dabei aber die Tatsache, dass die Krankmeldungen aufgrund von seelischen Leiden seit dem Jahr 2006 zum ersten Mal zurückgegangen sind. Eine Ursache ist, dass sich die Dienstleistungsgesellschaft in Deutschland immer mehr verstärkt, und dazu die körperlich schwere Arbeit immer mehr abnimmt. Trotzdem steigt die Zahl derjenigen, die sich mit einer Krankmeldung einige Ferientage extra gönnen. Viele Arbeitnehmer legen dabei ein Arztattest vor, welches es dem Arbeitgeber schwer macht, den Gegenbeweis zu erbringen. Es braucht handfeste Beweise, um einen Lohnfortzahlungsbetrug aufzudecken und etwas dagegen unternehmen zu können. Hier muss der Arbeitgeber nachweisen, dass sein Mitarbeiter einen Betrug begangen hat.
Wie kann der Betrug aufgedeckt werden?
Einen Lohnzahlungsbetrug aufdecken, ist wie schon erwähnt, nicht ganz so einfach, wenn der Arbeitnehmer ein Attest hat und der Arbeitgeber ihm nachweisen muss, dass er gar nicht krank ist. Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber dann noch, um einen Lohnzahlungsbetrüger zu entlarven? Eine Option ist, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, einzuschalten. Der MDK überprüft in diesem Fall immer unabhängig, wie es um die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters bestellt ist. Der Arbeitnehmer wird auf Herz und Nieren überprüft, um einen möglichen Lohnzahlungsbetrug aufzudecken. Leider ist die Erfolgschance hier nicht sehr hoch. Deutlich effektiver ist da der Einsatz eines Privatdetektivs. Er kann im Auftrag des Arbeitgebers den Mitarbeiter im Rahmen einer lückenlosen Observation überwachen und beobachten. Allerdings muss der Betriebsrat einer solchen Massnahme zustimmen. Wichtig ist es ebenfalls, triftige Gründe vorlegen zu können, die beweisen, dass ein schutzwürdiges Interesse vonseiten des Arbeitgebers vorliegt.
Eine Straftat und ihre Konsequenzen
Das Vorspielen falscher Tatsachen ist auch per Gesetz keine Kleinigkeit, besonders dann nicht, wenn der simulierte Krankenstand noch durch das Attest eines Arztes gedeckt wird. Im Strafgesetzbuch findet sich dazu der Paragraf 279, der besagt, dass es sich bei einem Lohnzahlungsbetrug nicht um eine Bagatelle handelt. So haben deutsche Gerichte die Möglichkeit, Geldstrafen in beträchtlichen Höhen zu verhängen, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Fazit
Eine Krankheit vorzutäuschen, zum Arzt zu gehen und sich sogar noch ein Attest geben zu lassen, ist nicht nur im höchsten Masse unkollegial, sondern schadet auch dem Unternehmen und der eigenen beruflichen Zukunft. Denn sollte dieses strafbare Verhalten herauskommen, kann dies hohe Strafzahlungen zur Folge haben, wenn nicht sogar eine Freiheitsstrafe.
Die Krankheitstage steigen
Laut einer Untersuchung aus dem Jahr 2018 sind bei den Arbeitnehmern in Deutschland die Krankentage um 0,2 Prozent auf 4,2 Prozent gestiegen. Erfreulich ist dabei aber die Tatsache, dass die Krankmeldungen aufgrund von seelischen Leiden seit dem Jahr 2006 zum ersten Mal zurückgegangen sind. Eine Ursache ist, dass sich die Dienstleistungsgesellschaft in Deutschland immer mehr verstärkt, und dazu die körperlich schwere Arbeit immer mehr abnimmt. Trotzdem steigt die Zahl derjenigen, die sich mit einer Krankmeldung einige Ferientage extra gönnen. Viele Arbeitnehmer legen dabei ein Arztattest vor, welches es dem Arbeitgeber schwer macht, den Gegenbeweis zu erbringen. Es braucht handfeste Beweise, um einen Lohnfortzahlungsbetrug aufzudecken und etwas dagegen unternehmen zu können. Hier muss der Arbeitgeber nachweisen, dass sein Mitarbeiter einen Betrug begangen hat.
Wie kann der Betrug aufgedeckt werden?
Einen Lohnzahlungsbetrug aufdecken, ist wie schon erwähnt, nicht ganz so einfach, wenn der Arbeitnehmer ein Attest hat und der Arbeitgeber ihm nachweisen muss, dass er gar nicht krank ist. Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber dann noch, um einen Lohnzahlungsbetrüger zu entlarven? Eine Option ist, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, einzuschalten. Der MDK überprüft in diesem Fall immer unabhängig, wie es um die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters bestellt ist. Der Arbeitnehmer wird auf Herz und Nieren überprüft, um einen möglichen Lohnzahlungsbetrug aufzudecken. Leider ist die Erfolgschance hier nicht sehr hoch. Deutlich effektiver ist da der Einsatz eines Privatdetektivs. Er kann im Auftrag des Arbeitgebers den Mitarbeiter im Rahmen einer lückenlosen Observation überwachen und beobachten. Allerdings muss der Betriebsrat einer solchen Massnahme zustimmen. Wichtig ist es ebenfalls, triftige Gründe vorlegen zu können, die beweisen, dass ein schutzwürdiges Interesse vonseiten des Arbeitgebers vorliegt.
Eine Straftat und ihre Konsequenzen
Das Vorspielen falscher Tatsachen ist auch per Gesetz keine Kleinigkeit, besonders dann nicht, wenn der simulierte Krankenstand noch durch das Attest eines Arztes gedeckt wird. Im Strafgesetzbuch findet sich dazu der Paragraf 279, der besagt, dass es sich bei einem Lohnzahlungsbetrug nicht um eine Bagatelle handelt. So haben deutsche Gerichte die Möglichkeit, Geldstrafen in beträchtlichen Höhen zu verhängen, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Fazit
Eine Krankheit vorzutäuschen, zum Arzt zu gehen und sich sogar noch ein Attest geben zu lassen, ist nicht nur im höchsten Masse unkollegial, sondern schadet auch dem Unternehmen und der eigenen beruflichen Zukunft. Denn sollte dieses strafbare Verhalten herauskommen, kann dies hohe Strafzahlungen zur Folge haben, wenn nicht sogar eine Freiheitsstrafe.
(ba/pd)
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