Studie: F+E-Ausgaben der Privatwirtschaft 2004

Innovation braucht Bildung und Forschung

publiziert: Mittwoch, 24. Mai 2006 / 15:00 Uhr

Forschung und Entwicklung (F+E) haben in der schweizerischen Privatwirtschaft nach wie vor eine grosse Bedeutung. In der globalisierten Wirtschaft und unter dem Kostendruck zeichnet sich jedoch ein Wandel in der Forschungsstrategie ab.

Die vorgelagerten Schulen müssen aufgewertet werden, da sie den internationalen Standards gemäss PISA hinterherhinken.
Die vorgelagerten Schulen müssen aufgewertet werden, da sie den internationalen Standards gemäss PISA hinterherhinken.
F+E wird von den Unternehmen immer häufiger auch in Form von Aufträgen oder Beiträgen an andere Unternehmen oder Organisationen in der Schweiz und im Ausland ausgelagert. Mit 4046 Mio. Franken sind diese Extramuros-F+E-Aufwendungen 2004 mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 2000. Dies belegen die Resultate der jüngsten Erhebung, die das Bundesamt für Statistik (BFS) und economiesuisse durchgeführt haben.

Schweizer Stellung gefestigt

Auch die Aufwendungen für F+E in den eigenen vier Wänden (Intramuros-F+E) sind gegenüber 2000 (7888 Mio. Franken) gewachsen und betragen nun 9659 Mio. Franken. Weiterhin wichtig sind die F+E-Aufwendungen der Schweizer Unternehmen in den ausländischen Zweigunternehmen. Mit 9603 Mio. Franken haben sie sich auf dem hohen Niveau von 2000 stabilisiert. Damit hat die schweizerische Wirtschaft ihre Stellung im weltweiten F+E-Wettbewerb insgesamt gefestigt.

Investitionen in die Zukunft

F+E-Ausgaben sind ein vorauseilender Indikator. Es sind Investitionen in die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Insofern zeigen die eindrücklichen Zahlen für 2004 zweierlei: Einerseits sind sie Ausdruck eines lebendigen Bewusstseins der Unternehmen, dass es für die Aufrechterhaltung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit keinen besseren Weg gibt, als selbst aktiv F+E und Innovation zu betreiben. Andererseits ist das erhebliche Engagement der Wirtschaft auch ein Bekenntnis zum Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz.

Innovationspolitik für die Zukunft

Innovationen gelten als Motor jeder Volkswirtschaft. In der marktwirtschaftlichen Ordnung ist es deshalb primär die Aufgabe von Unternehmen, für Wachstum zu sorgen. Dabei ist es nicht die «Schweiz», die Innovationen schafft, sondern es sind vielmehr Menschen, die Risiken eingehen, Wagemut zeigen und Neues suchen. Die meisten Innovationen werden in und zwischen Unternehmen sowie im Verbund mit Hochschulen getätigt. Damit es genügend dynamische Unternehmen gibt, müssen deshalb auch die staatlichen Rahmenbedingungen und viele weiche Faktoren wie Offenheit gegenüber neuen Technologien, Wertschätzung von Unternehmertum, Akzeptanz von Gewinn und Vertrauen in Märkte und Wettbewerb usw. stimmen. Die Politik bestimmt also entscheidend mit, wie sich in einer Volkswirtschaft die Innovationsaktivitäten und damit die Wachstumskräfte entfalten können.

Ein 7-Punkte-Programm

Innovation setzt vor allem auf Bildung und Forschung. Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Wirtschaft vor allem in den folgenden Punkten:

1. Schulen

Die vorgelagerten Schulen müssen aufgewertet werden, da sie den internationalen Standards gemäss PISA hinterherhinken. Sie müssen die Wissensbasis für das Leben legen. So hat die Vermittlung von Basiswissen in Deutsch, den gängigen Fremdsprachen und vor allem in Mathematik und den Naturwissenschaften überragende Bedeutung. Dieses Wissen kennt keine Halbwertszeiten. Notwendig sind neue Anreize im institutionellen Gefüge unserer Schulen (Schulautonomie, Wettbewerb, höhere Leistungsansprüche, aber individuellere Betreuung usw.).

2. Berufsbildung

Die Berufsbildung ist ein Rückgrat für die Leistungskraft der KMU-dominierten Wirtschaft. Wenn dies auch in Zukunft so sein soll, ist eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen notwendig (z.B. Ausbildungsverbünde), um die Ausbildungsinhalte laufend mit den sich wandelnden Anforderungen der Berufsbilder abzustimmen.

3. Weiterbildung

In weiten Teilen der Gesellschaft ist das Konzept des lebenslangen Lernens noch nicht angekommen, auch wenn viele gut qualifizierte Personen regelmässig an Weiterbildungsprogrammen teilnehmen. Das Problem liegt bei den weniger gut Qualifizierten. Hier bedarf es neben gezielter Aufklärungsarbeit und einer Sensibilisierung durch die Unternehmen auch entsprechender Anreize, um Weiterbildung auf breiter Basis zu forcieren.

4. Hochschulen

Wir brauchen Hochschulen, die im internationalen Wissenswettbewerb bestehen können. Wettbewerb bedeutet Differenzierung und nicht ein einheitliches Ausbildungsangebot. Das verlangt ein grösstmögliches Mass an Autonomie im Finanz-, Personal- und Forschungsbereich. Spitzenleistungen - nicht einfach breite Qualifikation von Absolventen - müssen zum institutionellen Ziel unserer universitären Hochschulen gemacht werden. Im Zentrum der Eliteförderung können nicht ganze Hochschulen stehen, sondern nur Exzellenzzentren mit den besten Köpfen eines Fachs. Unsere Hochschulen (vor allem die Fachhochschulen) sind noch allzu stark in einem staatlich-administrativen Planungssystem gefangen, das eine eigene Profilierung erschwert. Und höhere Studiengebühren bleiben eine heilige Kuh der schweizerischen Hochschulpolitik. Damit wird nicht nur auf ein wirksames Element der Nachfragesteuerung, sondern auch auf eine zusätzliche Einnahmequelle verzichtet. So wird auch die Option aufgegeben, für das Studium von Ausländern einen Preis zu verlangen und damit hochwertige Arbeitsplätze in der Wissensgesellschaft aufzubauen.

5. Staatliche Forschungsförderung

Nationalfonds und KTI sind und bleiben die Pfeiler der staatlichen Forschungsförderung. Es ist die Rolle des Nationalfonds, optimale Voraussetzungen für erstklassige Grundlagenforschung zu schaffen, die den Grundstein legt für Innovationen. Der KTI obliegt die Verbreitung und Anwendung von neuen Technologien durch eine möglichst enge Koppelung zwischen Hochschulen und Wirtschaft. Dabei ist ihr Status, ob innerhalb oder ausserhalb der Verwaltung, weniger wichtig als Flexibilität, Professionalität und unbürokratische Administration. Da Kooperationen immer mehr zum vorherrschenden Innovationsmuster werden, verdient der KTI-Ansatz für push- und pullseitige Wissens- und Technologietransferzentren eine Chance. Dringend zu verbessern sind die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Forschungsschwerpunkten und den Kompetenzzentren der Fachhochschulen einerseits sowie den schweizerischen und den europäischen Forschungsaktivitäten andererseits.

6. Staatliche Finanzmittel

All das braucht entsprechende staatliche Finanzmittel, eine Ausgabenstruktur, welche die Priorität von Bildung und Forschung reflektiert und leistungsfähige Strukturen. Mit der neuen Bildungsverfassung kann hoffentlich die komplex-barocke Struktur unseres Bildungs- und Forschungssystems mit einer Vielzahl von Gremien, Kommissionen und Räten ausgedünnt werden. Was es sicher nicht braucht, sind neue Innovationsräte und/oder-kommissionen. Denn am grünen Tisch lässt sich nicht feststellen, welche Technologien und Innovationen Zukunft haben und wettbewerbsfähig sind. Ein Bildungs- und Forschungsdepartement macht nur im Rahmen einer grundlegenden Reorganisation der Bundesverwaltung Sinn.

7. Steuerliche Behandlung

Der technologische Wandel findet in allererster Linie in den bestehenden Unternehmen statt. Darüber hinaus braucht eine Volkswirtschaft aber auch einen stetigen Strom von neuen Unternehmensgründungen; vor allem technologieorientierte, schnell wachsende KMU sind ein wichtiges Element in der Erneuerung von Volkswirtschaften. Darin liegt eine wesentliche Funktion von Start-up-Unternehmen und deswegen hat die steuerliche Behandlung von Risikokapital besondere Bedeutung.

Die Weichen neu stellen

Auf der politischen Agenda stehen wichtige Vorlagen, mit denen die Weichen neu gestellt werden können (BFT-Botschaft, Hochschulrahmengesetz usw.). Die Schweiz hat es selbst in der Hand, richtige Akzente zu setzen. Humankapital ist nicht nur ein wichtiger Standortfaktor im globalen Innovationswettbewerb, sondern auch der Schlüssel zu einem höheren Wachstumspfad - auch wenn der positive Zusammenhang zwischen Humankapital und Wirtschaftswachstum empirisch nicht so leicht zu bestätigen ist.

Neue Bildungsverfassung

In der Wintersession 2005 hat das Parlament die neue Bildungsverfassung verabschiedet. Diese umfasst alle unmittelbar bildungsbezogenen Artikel der Bundesverfassung und basiert auf einer parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 1997. Im Rahmen einer klaren Koordinations- und Kooperationspflicht zwischen Bund und Kantonen soll ein kohärenter, flächendeckender und qualitativ hoch stehender Bildungsraum Schweiz geschaffen werden.

Die Neuerungen der Bildungsverfassung sind: - Festlegung der zentralen Eckpfeiler des Bildungssystems (Schuleintrittsalter und Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen und deren Übergänge sowie Anerkennung von Abschlüssen); - Auftrag für eine gemeinsame Koordination und Qualitätssicherung im Hochschulbereich; - subsidiäre Bundeskompetenz (der Bund kann nur dann Vorschriften erlassen, wenn das Ziel der Harmonisierung des Schulwesens nicht erreicht wird).

Hochschulartikel

Auch im Hochschulartikel werden die Kompetenzen des Bundes abschliessend umschrieben (Regelung der Studienstufen und deren Übergänge, die akademische Weiterbildung sowie die Anerkennung von Institutionen und Abschlüssen). Zudem kann der Bund die Unterstützung der Hochschulen an einheitliche Finanzierungsgrundsätze (Standardkosten) binden und von der Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen in besonders kostenintensiven Bereichen abhängig machen. Im Hochschulartikel gilt ebenfalls der Mechanismus der subsidiären Bundeskompetenz.

(pd)

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