Ex-Banker Rudolf Elmer zu bedingter Geldstrafe verurteilt

publiziert: Mittwoch, 19. Jan 2011 / 17:45 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 19. Jan 2011 / 20:35 Uhr
Anhänger der Alternativen Liste protestieren vor dem Bezirktsgericht.
Anhänger der Alternativen Liste protestieren vor dem Bezirktsgericht.

Zürich - Niederlage für den entlassenen Julius-Bär-Banker Rudolf Elmer: Der international bekannte Whistleblower ist am Mittwoch wegen Drohung, mehrfacher versuchter Nötigung und mehrfacher Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt worden.

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Gemäss Urteil des Zürcher Bezirksgerichtes muss er eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 30 Franken bezahlen, wobei die Probezeit zwei Jahre beträgt. Dazu kommt, dass Elmer fast 4000 Franken Gerichtskosten berappen muss.

Verurteilt wurde der ehemalige Geschäftsleiter der Julius-Bär-Filiale auf den Cayman Islands wegen mehreren Droh-Faxen und Droh-Emails an seinen ehemaligen Arbeitgeber und wegen mehrfacher Veröffentlichung geheimer Kundendaten.

Dass er mit den Daten vermeintlicher Steuersünder an die Öffentlichkeit ging, passierte für den Richter eindeutig nicht aus ethischen Bedenken heraus, wie es der Angeklagte stets betonte. «Sie, Herr Elmer, waren jahrelang Bestandteil der Bankenwelt und haben davon profitiert», sagte der Richter direkt zu Elmer.

Verweigerte Beförderung als Motiv

Elmer habe mit dem Gang an Medien und Steuerbehörden keineswegs allfällige Machenschaften der Bank Julius Bär aufdecken wollen, sondern aus persönlichen Rachegefühlen gehandelt. Eine verweigerte Beförderung, Unstimmigkeiten wegen Krankenhausabrechnungen und wegen des Lügendetektorentests seien die wahren Gründe gewesen.

Die Verurteilung bedeute aber keineswegs, dass das Gericht Offshore-Zentren billige, sagte der Richter weiter. Die Problematik des Bankgeheimnisses gehöre aber eindeutig vom Gesetzgeber gelöst, also von der Politik. Ein Gericht könne dies nicht übernehmen.

Weiterzug noch unklar

Das Bezirksgericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin, die acht Monate unbedingte Freiheitsstrafe für Elmer forderte. Grund für das sanftere Urteil war, dass bei mehreren Drohungen nicht einwandfrei bewiesen werden konnte, dass Elmer dahintersteckte.

Unklar ist noch, ob Elmer die Verurteilung akzeptiert oder ans Obergericht weiterzieht. Wie seine Anwältin erklärte, müsse man zuerst das schriftliche Urteil abwarten und werde dann entscheiden.

Pressekonferenz mit Wikileaks als «Missachtung des Gerichts»

Die Anklage forderte acht Monate unbedingt. Dass der Angeklagte nur zwei Tage vor dem Zürcher Prozess eine Pressekonferenz in London mit Wikileaks-Gründer Julian Assange abhielt, beurteilte die Staatsanwältin als «Missachtung des Gerichts.» Dieses Verhalten wecke doch erhebliche Zweifel am Angeklagten.

«Rudolf Elmer hat offenbar keine Lehren aus dem bisherigen Verfahren gezogen.» Man könne ihm keine positive Prognose stellen, weshalb das Strafmass zu verschärfen sei.

Kampagne gegen Angeschuldigten

Elmers Anwältin betonte, dass die Bank Julius Bär eine regelrechte Kampagne gegen ihren Mandanten geführt habe, um ihn mundtot zu machen. Er werde als Spinner abgestempelt, obwohl er erwiesenermassen nicht geisteskrank sei. Tatsächlich wurde bei Elmer nur eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert, aber keine psychische Störung, welche eine strafmindernde Wirkung haben könnte. Er galt vor Gericht somit als voll zurechnungsfähig.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Wirtschaftsprüfer vor, seinen ehemaligen Arbeitgeber mehrmals bedroht und das Bankgeheimnis verletzt zu haben. In ihrem Plädoyer betonte die Anwältin, dass das Schweizer Bankgeheimnis nicht bei Daten zum Einsatz komme, die von den Cayman Islands stammen würden. Elmer habe das Bankgeheimnis somit nicht verletzt, als er die Kundendaten veröffentlicht habe.

(ht/news.ch mit Agenturen)

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