Eigene Geräte im Homeoffice nutzen: Darauf solltest Du achten

publiziert: Dienstag, 28. Jul 2020 / 15:14 Uhr / aktualisiert: Montag, 3. Aug 2020 / 09:27 Uhr
Geräte im Homeoffice
Geräte im Homeoffice

In einigen Betrieben wurde die Arbeit im Homeoffice bereits teilweise als Option bereitgestellt. Spätestens seit der Corona-Krise musste sich nun aber jedes Unternehmen darüber Gedanken machen, wie es seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das effektive Arbeiten von zu Hause aus ermöglicht. Worauf Du in Bezug auf Regelungen, etwa zu Kernzeiten und der Eigengerätnutzung, achten solltest und was der Datenschutz damit zu tun hat, liest Du hier.

Vor- und Nachteile des Homeoffice

Grundsätzlich bringt die Arbeit in den eigenen vier Wänden sowohl für ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen einige Vorteile mit sich. Perfekt ist das System Homeoffice jedoch genauso wenig - hier die Vor- und Nachteile im Überblick.

Die grössten Vorteile im Homeoffice

Der offensichtlichste Benefit ist die Zeitersparnis. Egal, ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem eigenen Auto oder - für Sportliche - mit dem Rad: Der Weg ins Büro kostet Zeit.

Im Homeoffice hingegen reicht ein Raumwechsel und schon kann man mit der Bearbeitung der Aufträge beginnen. Das senkt das Stresslevel, das etwa durch regen Frühverkehr steigen kann. Darüber hinaus lässt sich der Tag aufgrund der erhöhten Freiheit in der Arbeitszeiteinteilung für jede/n individuell so einteilen, wie es am besten passt.

Dennoch ist es ratsam, am Morgen oder im Laufe des Vormittags einen Konferenztermin zu vereinbaren, in dem die wichtigsten Termine und Vorhaben des Tages kommuniziert werden können. Eine klare Festlegung bestimmter Zeiten, in denen jede/r anwesend und verfügbar sein muss, hilft dabei, Fragen oder Anregungen zügig zu klären, schafft Struktur und stärkt den Zusammenhalt.

Als Arbeitgeber profitiert man durch motiviertere MitarbeiterInnen sowie einer niedrigeren Büromiete hervorgerufen durch verminderte Strom- und Heizkosten.

Nachteile von Homeoffice

Arbeiten im Eigenheim bedeutet jedoch auch, dass sich das private und das Arbeitsleben zwangsläufig überschneiden. Im Vergleich zur Atmosphäre im Büro kommt es daher zu mehr Ablenkung. Wer kann, schafft sich Abhilfe durch Gestaltung eines Büros, das nur für Tätigkeiten mit Bezug zum Beruf genutzt wird. Ausserdem sollte der Arbeitsplatz trotzdem so ergonomisch möglich aufbereitet werden. In gebückter Haltung mit dem Laptop auf der Couch ist keine Lösung.

Ein weiterer Punkt, der in der Homeoffice-Debatte des Öfteren genannt wird, ist der Druck, den ArbeitnehmerInnen - oft unbegründet - empfinden. Sie möchten beweisen, dass sie das Arbeiten trotz Homeoffice weiterhin ernst nehmen und Tätigkeiten bestmöglich ausführen. Das Thema Zeiterfassung spielt hier eine grosse Rolle. Nicht selten wird auf sogenannte Vertrauensarbeitszeit umgeschaltet.

Das bedeutet, dass die gearbeiteten Stunden an sich nicht direkt erfasst werden, sondern vielmehr Aufgaben gegeben werden, die bis zu einer bestimmten Frist zu erledigen sind. Das Problem: Manchmal kommt es zu Fehlern oder ein Task dauert aus diversen Gründen länger als gewöhnlich, wodurch der/die ArbeitnehmerIn mehr Stunden dafür aufwenden muss, als letztendlich erfasst werden. Klare Kommunikation ist in so einem Fall das A und O!

Verfügt jede/r über Eigengeräte?

Abgesehen von der richtigen Nutzung der Eigengeräte gilt es bei der Arbeit im Homeoffice von vornherein abzuklären, ob diese überhaupt zur Genüge vorhanden sind. Insbesondere in Mehrpersonenhaushalten und Familien kommt es vor, dass es nur einen PC oder Laptop gibt, der von allen Familienmitgliedern benutzt wird. Bei bestimmten Berufen kann es ebenso sein, dass die vorhandene Technik nicht ausreichend und daher für die Arbeit nicht nutzbar ist.

Wenn es an der eigenen Ausrüstung fehlt, so besteht die Möglichkeit den/die ChefIn zu fragen, ob ein Dienstlaptop zur Verfügung gestellt werden kann bzw. einer auf Kosten der Firma bestellt werden darf. In Zeiten von Corona sieht es damit allerdings oft schlecht aus, da nicht nur ein/e, sondern alle MitarbeiterInnen von zu Hause aus arbeiten müssen.

Ein erhöhter Stromverbrauch durch Homeoffice muss überdies belegt werden können. Bei einer Internet-Flatrate, die von verschiedenen Internet-Anbietern in der Schweiz angeboten wird, muss der Arbeitgeber diese Kosten nicht übernehmen.

Thema Datenschutz

Abgesehen von der Zeiteinteilung stellt ein geteilter Laptop ein grosses Problem in Bezug auf den Datenschutz dar. Ebenso wenig datenschutzkonform ist das Arbeiten am Küchentisch, wo alle Familienmitglieder oder MitbewohnerInnen Einsicht auf sensible Daten nehmen können.

Sollte dies der Fall sein, so solltest Du Deine/n Vorgesetzten über Mail darüber informieren, dass ein datenschutzkonformes Arbeiten zu Hause nicht möglich ist. Die Entscheidung liegt nachfolgend bei ihm/ihr und Du bist gegen etwaige Konsequenzen abgesichert. Gibt es anschliessend bestimmte Vorgaben, wie Du doch arbeiten kannst, ohne gegen die Datenschutzverordnung zu verstossen, und liegen diese im Bereich des Möglichen, so sind diese jedenfalls einzuhalten.

Tipps

Zum Abschluss haben wir Dir für einen schnellen Überblick die wichtigsten Punkte zusammengefasst, auf die es im Homeoffice und im Zusammenhang mit der Benützung der eigenen Geräte zu achten gilt:

  • Klare Grenzen ziehen zwischen privater Zeit und Arbeitszeit: etwa durch Umgestaltung eines eigenen Büros, in dem die Arbeitszeit verbracht wird.
  • Regelungen bezüglich Kernzeiten, Stundenerfassung und Kommunikation schaffen Struktur.
  • Bei fehlender Ausrüstung, den/die ChefIn darüber in Kenntnis setzen! Verminderte Leistung keinesfalls einfach so hinnehmen und abwarten.
  • Bei Problemen mit datenschutzkonformen Arbeiten unbedingt den/die Vorgesetze/n per Mail darüber informieren und ihn/sie über weiteres Vorgehen entscheiden lassen.
  • Fazit: Eigengerätnutzung, wenn möglich

    Obwohl die Eigengerätnutzung im Homeoffice nicht verpflichtend ist, so sorgt es dennoch für ein besseres Arbeitsklima, wenn - vor allem in Zeiten einer Krise wie dieser - ArbeitnehmerInnen bereit sind, mit anzupacken. Bei Kleinbetrieben ohne Kündigungsschutz kann eine Verweigerung der Arbeit zudem zur Kündigung führen. Doch wie in so vielen Situationen gilt: Kommunikation ist der springende Punkt!

    (mk/pd)

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