
Bern/Zürich - Die Umsetzung des Staatsvertrages zum Flugverkehr am Flughafen Zürich geht in eine neue Runde: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat am Dienstag einen Bericht mit verschiedenen Anflugrouten in die Konsultation gegeben. Enthalten ist auch die neue Idee des gekrümmten Nordanflugs von Osten her.
Zur Diskussion gestellt wird zudem neben dem gekrümmten Nordanflug über Westen die neue Idee mit dem Anflug des Flughafens Zürich von Osten über das Wein- und Unterland. Die beiden Varianten seien allerdings noch «Zukunftsmusik», sagte BAZL-Sprecher Urs Haldimann auf Anfrage. Die technische Umsetzung bedürfe noch verschiedener Abklärungen.
Laut BAZL zeigt der Bericht Vor- und Nachteile der sechs Varianten auf und ermögliche so eine «fundierte Diskussion». Entscheidende Kriterien zur Beurteilung der Varianten seien Sicherheit, Kapazität und Lärmschutz. Weil Änderungen bei den Anflügen sich auch auf das Abflugregime auswirken, wird auch dieses in die Abklärungen einbezogen.
Mögliche Variante im SIL festlegen
Die Betriebsvarianten, die eine Umsetzung des Staatsvertrages ermöglichen, müssen im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) festgelegt und im entsprechenden Objektblatt festgeschrieben werden. Mit dem SIL definiert der Bund den raumplanerischen Rahmen für die Entwicklung des Flughafens.
Nach Abschluss der Konsultation wird das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) entscheiden, welche Optionen in das SIL-Objektblatt aufgenommen werden. Dazu müssen laut BAZL auch noch Lärmberechnungen durchgeführt werden.
Voraussichtlich in der ersten Hälfte 2013 könnten sich die betroffenen Kreise dann nochmals äussern. Das SIL-Objektblatt will der Bundesrat laut BAZL bis Ende 2013 genehmigen.
Staatsvertrag noch in der Vernehmlassung
Ende des laufenden Jahres wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten die Botschaft zum Staatsvertrag mit Deutschland vorlegen. Die Vernehmlassung dazu dauert noch bis zum 25. Oktober. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente beider Länder ratifizieren.
Der Staatsvertrag legt die Rahmenbedingungen für die An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet fest. Er sieht vor, dass Anflüge auf den Flughafen Zürich am Abend künftig drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet stattfinden, nämlich ab 18 Uhr.
Deutschland verzichtet im Gegenzug auf eine zahlenmässige Begrenzung der Anflüge über deutsches Gebiet. An Werktagen dürfen Flugzeuge bereits ab 6.30 Uhr über Süddeutschland anfliegen, eine halbe Stunde früher als heute.
(laz/sda)
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