Angestellte Schweiz fordern Beschränkung bei Temporärarbeit
publiziert: Montag, 3. Sep 2012 / 18:10 Uhr
Im GAV sollen keine Mindestlöhne festgeschrieben werden und die 40-Stunden Woche ist gesetzt.
Im GAV sollen keine Mindestlöhne festgeschrieben werden und die 40-Stunden Woche ist gesetzt.

Zürich - Der Verband Angestellte Schweiz fordert, dass in Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) nicht mehr als 3 Prozent der Belegschaft temporär arbeitet.

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Zudem sollen Betriebe, die keine Lehrlinge ausbilden, in einen Fonds einzahlen. Dies will der Verband im neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festschreiben. Die Verhandlungen beginnen im November. Der zurzeit gültige GAV läuft Ende Juni 2013 aus.

Weiter werden sich die Angestellten Schweiz beim neuen GAV einsetzten für mehr Kinderbetreuungs-Angebote und eine Quotenregelung für Mitarbeitende mit Behinderungen, wie der Verband am Montag mitteilte.

Hingegen sollen im Gesamtarbeitsvertrag keine Mindestlöhne festgeschrieben werden. An der 40-Stunden Woche soll nicht gerüttelt werden.

Längerfristig stehe für die Angestellten Schweiz im Vordergrund, dass der GAV für alle MEM-Betriebe verbindlich erklärt werde, wie Präsident Benno Vogler auf Anfrage sagte. Zudem sollen Arbeitnehmerorganisationen innerbetrieblich besser eingebunden werden.

Stimme des Mittelstandes

Die Angestellten Schweiz versteht sich als Stimme des Mittelstandes. Ende Juli ist der Verband aus dem Dachverband Travail.Suisse ausgetreten.

Die MEM-Industrie hatte vor rund zwei Wochen an ihrer Halbjahresmedienkonferenz betont, dass sie angesichts der wirtschaftlichen Lage keine weiteren Belastungen durch Zugeständnisse an die Arbeitnehmer tragen könne.

(fest/sda)

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